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Do, 09:55 Uhr
05.05.2022
Tarifabschluss Textil Ost:

Beschäftigte erhalten insgesamt 5,6 Prozent mehr

Nach 17 schwierigen Verhandlungsstunden haben sich IG Metall und Arbeitgeberverband in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag in Meerane auf ein Tarifergebnis für die ostdeutsche Textilindustrie geeinigt...

Demnach erhalten die Beschäftigten in Thüringen in zwei Schritten zusammen 5,6 Prozent mehr. Zudem steigen die Sonderzahlungen.

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Jörg Köhlinger, Leiter der IG Metall Mitte, betonte: „Es ist ein tragfähiger Kompromiss der durch die Hartnäckigkeit und das Durchhaltevermögen der Textil-Arbeiterinnen und -Arbeiter erreicht worden ist.“

Auch in der dritten Verhandlungsrunde legten die Arbeitgeber zunächst nur ein minimal verbessertes Angebot vor. Die IG Metall bestand jedoch auf deutliche Erhöhungen der Einkommen. Schließlich wird das Leben für die Beschäftigten auf Grund der aktuellen Preissteigerungen bei Energie, Wohnen und Nahrungsmitteln immer teurer.

Das Ergebnis im Einzelnen: Die Beschäftigten erhalten ein tabellenwirksames Entgeltplus in 2022 von 4,1 Prozent zum 1.10.2022 und zusätzlich zwei Sonderzahlungen in Höhe von 200 Euro im Mai und noch einmal 120 Euro im August. Im Folgejahr steigen die Entgelte noch einmal um 1,5 Prozent zum 1. Oktober und damit tabellenwirksam in zwei Schritten in Summe um 5,6 Prozent. Die Jahressonderzahlung erhöht sich 2023 von 60 Prozent auf 75 Prozent eines Monatsentgelts. Damit steigen die Einkommen aufs Jahr betrachtet in 2023 durchschnittlich um 2,75 Prozent und ein erster Schritt hin zur Angleichung der Jahressonderzahlung an das Westniveau ist geschafft.

Das Urlaubsgeld steigt in 2022 auf 690 Euro und in 2023 auf 720 Euro. Schließlich konnte die IG Metall auch die Fortführung des Tarifvertrages Altersteilzeit bis 2024 durchsetzen.
Autor: red

Kommentare
Eckenblitz
05.05.2022, 14.19 Uhr
5,6 Prozent mehr
Liebe Gewerkschaft, ihr wisst schon, dass die Inflation bei über 8Prozent liegt? Oder habt ihr das verschlafen? Für wen seit ihr eigentlich da?
Markus1984
05.05.2022, 17.46 Uhr
auch für die
Die Erhöhung bekommen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die nicht Mitglied in der Gewerkschaft sind. Und gegen diese Ungerechtigkeit muss endlich was unternommen werden. Es kann nicht sein. Das man sich in einer Gewerkschaft stark macht, seine Beitrag bezahlt. Und wenn nötig auf die Straße geht und streikt. Und andere, die nicht Mitglied sind, bekommen das kosten los mit. Wenn man es ganz genau nimmt, stehen diese Erhöhungen nur denn Mitgliedern der Gewerkschaft zu.
Kobold2
05.05.2022, 21.06 Uhr
Nö,
Das liegt hier an der Mentalität.
Nur nehmen und nichts geben. So wie man es von der Vorwendezeit gewohnt ist. Wenn dann nichts kommt, jammern und die "Anderen" als Schuldige ausmachen.
Das ist halt der kurzsichtig gelebte Egoismus, der nur bis zum eigenen Tellerrand reicht
Dabei steht seit 2000 Jahren im Buch der Bücher, das Geben seliger als Nehmen ist.
diskobolos
05.05.2022, 22.01 Uhr
Ein Tarifabschluss gilt in der Tat nur
für die Mitglieder der Gewerkschaften, die ihn verhandelt haben. Die AG übertragen ihn aber auf alle Beschäftigte, aber nicht etwa aus Gerechtigkeitsgründen. Andernfalls würden ja sofort alle in die Gewerkschaft eintreten. (Teile und herrsche)

Der Abschluss ist wirklich mau, denn die 5,6Prozent gelten ja für 2 Jahre! Mehr ist nur zu erreichen, wenn die Gewerkschaften mehr Mitglieder hätten.
Aber da gibt es zu viele Trittbrettfahrer, die sich den Beitrag sparen wollen, aber die Tariferhöhung gern einsacken. Und die reißen dann hinterher gern den Mund auf, auch hier im Forum.
Psychoanalytiker
06.05.2022, 13.17 Uhr
Na dann, freut Euch doch des Lebens ...
... denn die Rentner dieses Landes bekommen laut Aussage führender Abgeordneter von den Grünen ja die 300 € Energiepauschale deshalb nicht, weil sie so eine "enorm hohe" Rentenerhöhung bekommen.

Dann kann man ja nun auch bei Lohnerhöhungen wie dieser (oder jener), oder bei Anhebung bestimmter Regelsätze, die Energiepauschale ebenfalls einbehalten. Wie heißt es doch so schön (gelogen): "Gleiches Recht für ALLE." (Art. 3 Grundgesetz)
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