Do, 16:52 Uhr
25.11.2021
Jobcenter Mansfeld-Südharz
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung wurde verlängert
Bundestag und Bundesrat haben den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) bis zum 31. März 2022 verlängert und am 23.11.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden von den Jobcentern weiterhin die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen und die Vermögensprüfung auch nach dem 31. Dezember 2021 nur eingeschränkt durchgeführt...
Die Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020
und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch online können Grundsicherungsleistungen unbürokratisch und ohne viel Aufwand beantragt werden. Weitere Informationen und der Link zum Online-Antrag sind unter www.jobcenter-mansfeld-suedharz.de zu finden. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
Autor: nisDie Sonderregelungen zum vereinfachten Zugang zur Grundsicherung gelten seit dem 1. März 2020
und geben den Menschen die Garantie, dass das Existenzminium gesichert wird, sie ihr gewohntes Umfeld nicht verlassen müssen und auch die Alterssicherung erhalten bleibt. Auch online können Grundsicherungsleistungen unbürokratisch und ohne viel Aufwand beantragt werden. Weitere Informationen und der Link zum Online-Antrag sind unter www.jobcenter-mansfeld-suedharz.de zu finden. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Grundsicherung ist Teil des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite.
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