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Mi, 13:04 Uhr
29.12.2010

Unterm Hammer

Die Thüringer Finanzämter haben in diesem Jahr 487 Pfandsachen zur öffentlichen Versteigerung im Internetportal www.zoll-auktion.de eingestellt. Die meisten Gegenstände wurden erfolgreich unter den Hammer gebracht....


Nur 59 Pfandsachen fanden keinen Käufer. Die Versteigerung auf dem Online-Portal erbrachte insgesamt einen Erlös von 130.418 Euro. Dieser Ertrag liegt deutlich über der Summe der angesetzten Mindestgebote. „Die Versteigerung per Mausklick ist ein hervorragendes Instrument, um für Pfandsachen einen hohen Erlös zu erzielen. Diese moderne Form der Versteigerung werden wir beibehalten“, sagt Finanzminister Wolfgang Voß.

Unter den Hammer kamen die verschiedensten Dinge vom Brautkleid bis zum Brockhaus Konversationslexikon. Eine Dezimalwaage von 1919 wurde ebenso verkauft wie Tickets für eine Veranstaltung mit Mario Barth. Besonders gut ließen sich Gebrauchtwagen, Motorräder und Nutzfahrzeuge verkaufen.

Die Finanzämter versteigern Pfandsachen, die sie zuvor bei säumigen Schuldnern gepfändet haben und die zur Tilgung von Steuerschulden und anderen Schulden beitragen können. Von einer beabsichtigten Verwertung wird der Schuldner informiert. Er hat auch die Möglichkeit, dieser Form der Verwertung zu widersprechen und kann klärende Gründe vortragen.

Darüber hinaus nutzte die Thüringer Steuerverwaltung das Online-Auktionshaus auch, um 39 in der Verwaltung ausgesonderte Laptops zu versteigern. Der Erlös lag dafür bei 6.236 Euro und damit auch höher als die Summe der Mindestgebote.

Die Internetplattform www.zollauktion.de ist ein Internetportal, über das Behörden von Bund und Ländern sichergestellte und gepfändete Sachen sowie ausgesonderte Gegenstände der Verwaltung zum Verkauf anbieten. Die Thüringer Finanzverwaltung beteiligt sich seit 2002 an diesem Online-Auktionshaus. Die Waren werden mit ausführlicher Beschreibung und Foto dargestellt.

Für hochwertige Gegenstände liegen Wertgutachten vor. Die Startgebote liegen grundsätzlich bei rund 50 Prozent des Schätzwertes. Die anfallenden Kosten für die Versteigerung einer Pfandsache trägt der Schuldner.
Autor: nnz

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