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So, 09:30 Uhr
15.01.2023
Tipps der Verbraucherzentrale

Sparsam heizen ohne Schimmelgefahr

Heizenergie sparen ist das Gebot der Stunde. Aber wer aus Kostengründen weniger heizt, muss auch sein Lüftungsverhalten anpassen. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, was es dabei zu beachten gibt...

Niedrigere Temperaturen bedeuten nicht automatisch Schimmelgefahr. Allerdings kann kühlere Luft weniger Feuchtigkeit aufnehmen als wärmere Luft. Die Folge: Die relative Luftfeuchtigkeit steigt in einer kühleren Umgebung schneller an und es muss häufiger gelüftet werden.

„Um Schimmel zu vermeiden ist es wichtig, dass die relative Luftfeuchtigkeit eine bestimmte Obergrenze über eine längere Zeit nicht überschreitet“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Dieser Maximalwert hängt von der Außentemperatur und dem Dämmstandard des Hauses ab.“

An kalten Tagen kann die Obergrenze in schlecht gedämmten Altbauten schon bei 40 Prozent relativer Luftfeuchte liegen, während gut gedämmte Neubauten locker mit höheren Luftfeuchten klarkommen. Die Luftfeuchtigkeit in den Räumen kann am besten mit einem Thermo-Hygrometer kontrolliert werden. So sieht man bereits während des Lüftens, ob die Raumluft wieder trocken genug ist. Handelsübliche Messgeräte für rund 20 Euro reichen dafür aus.

Dreimal täglich stoßlüften
„Je mehr Menschen sich im Haus oder in der Wohnung aufhalten, desto häufiger sollte gut gelüftet werden“, rät Ramona Ballod. Im Winter sollte man das mindestens dreimal täglich für etwa fünf bis zehn Minuten mit einer Stoßlüftung erledigen. Die Thermostatventile an den Heizkörpern unter oder neben den geöffneten Fenstern oder Türen sollten in dieser Zeit zurückgedreht werden.

Schimmel durch Bauschäden
Die Feuchtigkeit kann aber nicht nur aus der Raumluft kommen, sondern auch von außen in das Gebäude eindringen. Ursachen können unter anderem Schäden am Dach, an der Außenwand oder defekte Rohrleitungen sein. In diesen Fällen nützt Lüften nichts – eine Fachkraft muss zurate gezogen werden.

Weitere Fragen zum Thema Schimmel beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.
Autor: red

Kommentare
Paul
15.01.2023, 19.54 Uhr
Für wie dumm ...
werden eigentlich die Bürger hier gehalten??? Es wird wohl niemand sein Geld sinnlos verheizen, oder was denken sich eigentlich diese ewigen Klugscheißer!
bleibtmalfeinineurer
15.01.2023, 20.37 Uhr
fehlendes Lüften...
...und daraus folgende Schimmelbildung... und die darauf folgende notwendige Sanierung kann der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen.

Nur mal so als Anmerkung. Fraglich ist, wer dann wirklich dumm war.
Jäger53
16.01.2023, 16.45 Uhr
Stoßlüften
Die Verbraucherzentrale rät 3 mal tägliches Stoßlüften. Das wäre in einer Woche 21 mal. Dabei sinkt die Zimmertemperatur nur bei 5 Minuten Stoßlüften zwischen 1- 3 Grad ab. Diese Abweichung muss aber wieder ausgeglichen werden und das 21 mal. Der Gasverbrauch steigt enorm. Und das nur bei einem Zimmer. Arbeiteten die Verbraucherzentralen für die Gaskonzerne ?
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