eic kyf msh nnz uhz tv nt
Mo, 09:07 Uhr
12.07.2021
100 Euro

Jobcenter zahlt Kinderfreizeitbonus

Minderjährige Personen, die für den Monat August 2021 im Jobcenter Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, haben Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus nach § 71 Absatz 2 SGB II. Für die Auszahlung des Kinderfreizeitbonus ist kein separater Antrag erforderlich...

Soweit die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, zahlen die Jobcenter in gemeinsamer Trägerschaft den Kinderfreizeitbonus ab der 32.Kalenderwoche automatisiert aus und erlassen einen entsprechenden Bewilligungsbescheid. Kinder und Jugendliche, die Anspruch auf den Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes haben, erhalten den Kinderfreizeitbonus nicht vom Jobcenter, sondern von der Familienkasse.

Anzeige symplr
Die pandemiebedingten Einschränkungen stellen insbesondere für Kinder und Jugendliche eine besondere Belastung dar. Zum Ausgleich wurde im Rahmen des von der Bundesregierung beschlossenen Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ der Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro beschlossen. Diese Leistung soll die Folgen der Pandemie abfedern und Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien dabei unterstützen, in den Ferien Angebote zur Freizeitgestaltung wahrzunehmen und Versäumtes nachzuholen.

Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf des Bundestages (Kitafinanzhilfenänderungsgesetz) am 25. Juni 2021 zugestimmt, am 29.06.2021 wurde dies im Bundesgesetzblatt verkündet.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr