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Do, 08:36 Uhr
28.05.2020
unbürokratische Beitragsstundung

DAK-Gesundheit verlängert Unterstützung für Unternehmen

Die Auswirkungen der Corona-Krise setzen auch Unternehmen und Selbstständige im Landkreis Mansfeld-Südharz unter Druck. Die DAK-Gesundheit verlängert ihre Unterstützung der Betroffenen...

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Diese können jetzt die Stundung ihrer Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für die Monate März bis Mai beantragen. Einzige Voraussetzung ist, dass die finanziellen Schwierigkeiten auf die Corona-Krise zurückzuführen sind. Dafür sind keine Nachweise nötig – es genügt, den Schaden glaubhaft darzustellen. Das dafür benötigte Antragsformular kann unter www.dak.de/beitragsstundung heruntergeladen werden.

„Jetzt ist die Zeit für solidarisches Handeln“, sagt Uwe Hennemann, Leiter des Servicezentrums der DAK-Gesundheit für den Landkreis Mansfeld-Südharz. „Mit unserem Angebot wollen wir der Wirtschaft im Landkreis unbürokratisch helfen.“
Gestundet werden konnten bislang die Beiträge für März und April. Nun können die Unternehmen die Stundung auch für den
Beitragsmonat Mai beantragen.

Beitragsreduzierung für Selbstständige möglich

Selbstständige können die Stundung ebenfalls formlos beantragen. Zusätzlich bietet die DAK-Gesundheit ihnen an, die Beiträge zu reduzieren. Das ist für alle Selbstständigen möglich, die noch nicht in der niedrigsten Beitragsstufe eingestuft sind. Auch hierfür reicht ein formloser Antrag.

Alle Informationen zur Stundung von Beiträgen gibt es unter
www.dak.de/beitragsstundung.
Autor: nis

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