Mo, 16:16 Uhr
23.03.2020
Coronakrise-Infomail
Kontaktverbot und wann erhalte ich Zuschüsse?
Im Rahmen der derzeitigen Corona-Krise beantwortet die IHK wieder eine paar wichtige Fragen vieler Unternehmer aus der IHK-Infohotline Cononavirus...
Kontaktverbot - was nun?
Bisher hat Sachsen-Anhalt hat keine Ausgangssperre verhängt, sondern ein Kontaktverbot. Deshalb muss niemand nachweisen, dass er sich zu recht im öffentlichen Raum aufhält - solange er sich an die Auflagen zu möglichen Begleitpersonen und an die Abstandsregelung hält. Die entsprechende Allgemeinverfügung legt fest: "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt." Der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte ist jedoch ein solcher triftiger Grund. Eine analoge Regelungen gilt auch in Sachsen. Sie können Ihre Mitarbeiter durch eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung unterstützen. Dieses Schreiben kann formlos erfolgen. Eine Vorlage finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.halle.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4741820/5fb8c35fc67c6fd47b749ca561830ee7/muster-arbeitgeberbescheinigung-200323-data.pdf. Selbständige und Unternehmer können den Nachweis übrigens auch mit der Gewerbeanmeldung oder einem Gewerbesteuerbescheid erbringen.
Zuschüsse für Kleinunternehmer - wann geht es los?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten aus. Im Einzelnen ist vorgesehen: bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten, bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. Sobald uns dazu Antragsunterlagen vorliegen informieren wir Sie umgehend.
Über die geplanten Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt informieren wir Sie ebenfalls umgehen, sobald uns dazu nähere Konditionen und Antragsformulare vorliegen. Das Land Sachsen-Anhalt hat für betroffene Unternehmen auch eine Hotline geschaltet. Sie erreichen diese unter 0391 5674750 Montag – Freitags 8.30 - 16 Uhr
Werte Unternehmerinnen und Unternehmer!
Wir alle sehen uns einer Zeit gegenüber, die mehr als sonst gesunden Menschenversand, Geduld und echtes Miteinander verlangt. Wir geben uns große Mühe, unseren Teil für Sie als Unternehmer dazu beizutragen. Auf unseren Internetseiten werden wir ständig für Sie aktuelle Informationen und praktische Hilfen bereitstellen. www.halle.ihk.de/coronavirus.
EINE BITTE AN SIE! Wir versorgen mit dieser E-Mail derzeit leider nur wenige Unternehmern in Sachsen-Anhalt. Leiten Sie bitte diese E-Mail an Ihre Unternehmerkollegen, Lieferanten und Geschäftspartner weiter und bitten Sie diese sich für den kostenfreien Informationsdienst anzumelden. Dies ist möglich mit einer kurzen E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung Corona-Infomail" an mailto:cwinkel@halle.ihk.de. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Autor: nisKontaktverbot - was nun?
Bisher hat Sachsen-Anhalt hat keine Ausgangssperre verhängt, sondern ein Kontaktverbot. Deshalb muss niemand nachweisen, dass er sich zu recht im öffentlichen Raum aufhält - solange er sich an die Auflagen zu möglichen Begleitpersonen und an die Abstandsregelung hält. Die entsprechende Allgemeinverfügung legt fest: "Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur beim Vorliegen triftiger Gründe erlaubt." Der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte ist jedoch ein solcher triftiger Grund. Eine analoge Regelungen gilt auch in Sachsen. Sie können Ihre Mitarbeiter durch eine entsprechende Arbeitgeberbescheinigung unterstützen. Dieses Schreiben kann formlos erfolgen. Eine Vorlage finden Sie auf unserer Internetseite unter: https://www.halle.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/4741820/5fb8c35fc67c6fd47b749ca561830ee7/muster-arbeitgeberbescheinigung-200323-data.pdf. Selbständige und Unternehmer können den Nachweis übrigens auch mit der Gewerbeanmeldung oder einem Gewerbesteuerbescheid erbringen.
Zuschüsse für Kleinunternehmer - wann geht es los?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gibt finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten aus. Im Einzelnen ist vorgesehen: bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten, bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten. Sobald uns dazu Antragsunterlagen vorliegen informieren wir Sie umgehend.
Über die geplanten Zuschüsse des Landes Sachsen-Anhalt informieren wir Sie ebenfalls umgehen, sobald uns dazu nähere Konditionen und Antragsformulare vorliegen. Das Land Sachsen-Anhalt hat für betroffene Unternehmen auch eine Hotline geschaltet. Sie erreichen diese unter 0391 5674750 Montag – Freitags 8.30 - 16 Uhr
Bis dahin bitten wir Sie
- Belastung beziffern:Dokumentieren Sie Ihre Belastung präzise, etwa Tage mit Umsatzausfall, wegfallende Stunden von Mitarbeitern, Absagen, Stornierungen, ausgefallene wie zusätzliche Rechnungen oder ähnliches - aber auch Anträge auf Stundungen von Steuern oder anderen Zahlungsverpflichtungen. Eine solche Aufstellung könnte im Hinblick auf mögliche Entschädigungen oder andere staatliche Hilfeleistungen wichtig werden. Hintergrund: Die Politik in Magdeburg und Berlin berät derzeit über finanzielle Sofortmaßnahmen für Unternehmen. Die IHK-Organisation dringt darauf, dass diese Unterstützung schnell, unbürokratisch und so zielgenau wie möglich zu Ihnen kommt. Aus diesem Grund hat die IHK auch Ihre Online-Biitzumfrage erweitert: Sie können dort nun auch beziffern, wie intensiv sie finanziell betroffen sind. Je mehr Informationen für die politische Interessenvertretung verfügbar ist desto besser. Zur Umfrage gelangen Sie hier: https://link.webropolsurveys.com/Participation/Public/48779937-bd57-4513-b221-bef7bf8b2e84?displayId=Ger1953778
- Kurzarbeitergeld für Ihre Mitarbeiter zu beantragen :Antragsfrist läuft am 31. März 2020 für diesen Monat ab. Kurzarbeitergeld wegen der Coronakrise kann rückwirkend ab 1. März 2020 beantragt werden. Allerdings müssen Anmeldung und Antrag dafür spätestens bis zum 31. März 2020 bei der zuständigen Arbeitsagentur eingegangen sein. Hinweise zu Verfahren und Voraussetzungen finden Sie in unseren Fragen und Antworten. https://www.halle.ihk.de/mini-startseiten/informationen-zum-coronavirus/informationen-coronavirus/unterstuetzung-fuer-unternehmen-4736190
- Außerdem hat die Arbeitsagentur speziell für Unternehmen eine Servicehotline geschaltet: 0800 4 5555 20.
- Stundungsanträge bei Behörden und Institutionen zu stellen: Als schnelle Liquiditätshilfe können Sie Anträge zur Stundung (d.h. Zahlungsaufschub) von erstmal bis zu sechs Monaten z. B. an die Rentenversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsgenossenschaft, ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und Finanzamt stellen. Einen Muster-Stundungsantrag und eine Auflistung aller Behörden und Institutionen, wo Sie eine Stundung beantragen können, finden Sie kostenfrei auf unserer Internetseite. https://www.halle.ihk.de/mini-startseiten/informationen-zum-coronavirus/hilfe-fuer-unternehmen/sofort-mehr-liquiditaet-erhalten-4735516. Auch bei Banken ist ein Antrag zur Stundung des fälligen Kapitaldienstes sinnvoll. Die Entscheidung, ob bestehende Kredite gestundet werden können, obliegt dem Kreditgeber. Dieser wird jedoch in der Regel in dieser Sondersituation dazu bereit sein.
- ggf. Finanzierungsinstrumente nutzenUm kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken, stehen Finanzierungsinstrumente der KfW Bankengruppe zur Verfügung. Diese sind über Banken und Sparkassen zu beantragen. Die KfW hat für die Programme die Haftungsfreistellungen erhöht, so dass die Unternehmen hinsichtlich der bereitzustellenden Sicherheiten entlastet werden. https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html. Sollte über die Banken und Sparkassen keine Finanzierung möglich sein, kann die Investitionsbank Sachsen-Anhalt finanzielle Hilfe leisten. Nähere Informationen gibt die Hotline der Investitionsbank 0800 56 007 57 sowie unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/coronavirus-informationen-fuer-unternehmen Unterstützung bei der Suche nach Finanzierungspartnern bietet auch das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken unter https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/. Dadurch kann online und unbürokratisch finanzielle Unterstützung beantragt werden. Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt leitet nach Prüfung die Finanzierungsanfrage an Finanzierungspartner weiter.
- Liste mit 20 Punkten für schnelle Hilfe
- https://www.halle.ihk.de/mini-startseiten/informationen-zum-coronavirus/hilfe-fuer-unternehmen/20-punkte-fuer-schnelle-hilfe-4736950
Werte Unternehmerinnen und Unternehmer!
Wir alle sehen uns einer Zeit gegenüber, die mehr als sonst gesunden Menschenversand, Geduld und echtes Miteinander verlangt. Wir geben uns große Mühe, unseren Teil für Sie als Unternehmer dazu beizutragen. Auf unseren Internetseiten werden wir ständig für Sie aktuelle Informationen und praktische Hilfen bereitstellen. www.halle.ihk.de/coronavirus.
EINE BITTE AN SIE! Wir versorgen mit dieser E-Mail derzeit leider nur wenige Unternehmern in Sachsen-Anhalt. Leiten Sie bitte diese E-Mail an Ihre Unternehmerkollegen, Lieferanten und Geschäftspartner weiter und bitten Sie diese sich für den kostenfreien Informationsdienst anzumelden. Dies ist möglich mit einer kurzen E-Mail mit dem Betreff "Anmeldung Corona-Infomail" an mailto:cwinkel@halle.ihk.de. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
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