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Di, 15:46 Uhr
25.02.2020
Freie Wähler Mansfeld-Südharz

AWO darf sich Kontrolle nicht verweigern

Wer Gelder der öffentlichen Hand erhält, muss sich auch offen legen, wie er diese Mittel verwendet. Das müsse auch für die Arbeiterwohlfahrt gelten, meint der Landtagsabgeordnete Jens Diederichs, von den freien Wählern...

Der Vorsitzende der Kreisvereinigung Mansfeld-Südharz der Partei FREIE WÄHLER, Jens Diederichs, erklärt: „Gleiches Recht für alle. Oder anders gesagt: Gleiche Pflichten für alle. Wer Geld aus öffentlicher Hand empfängt, muss auch bereit sein, die Verwendung dieser Mittel offen zu legen. Das geht den Kultur- und Sportvereinen nicht anders als Theatern oder Stiftungen. Und das sollte natürlich auch für Sozialverbände wie die Arbeiterwohlfahrt zutreffen.“

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Doch genau sie, die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Sachsen-Anhalts lehnt es ab, durch den Landesrechnungshof die Verwendung öffentlicher Mittel in ihren Einrichtungen kontrollieren zu lassen. Der Landtagsabgeordnete Jens Diederichs bestätigt eine Meldung in der Tagespresse, wonach das Land Sachsen-Anhalt in diesem Jahr etwa 550 Millionen Euro an Sozialverbände wie Caritas, Diakonie oder Awo zahlen werde. Anders als in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens erfolgt aber keine Kontrolle über die sachgemäße Verwendung der Mittel durch den Landesrechnungshof. Das will der Landesfinanzminister, Michael Richter (CDU), künftig jedoch ändern. Und auch der Präsident des Landesrechnungshofes, Kay Barthel, unterstützt die Forderung nach Kontrolle der Verwendung öffentlicher Gelder durch die Sozialverbände.

Wie die MZ in einem Beitrag vom 25. Februar 2020 mitteilte, äußerte die evangelische Diakonie volles Verständnis für den Wunsch nach Prüfung durch den Landesrechnungshof. Anders bei der SPD-nahen Awo. Der Awo-Vorstandsvorsitzende lehnt eine Prüfung ab.

Jens Diederichs erklärt dazu: „Eine solch kategorische Ablehnung lässt viel Spielraum für Spekulationen. In anderen Bundesländern fiel die Awo in jüngerer Zeit durch gigantische Vorstandsgehälter und dicke Dienstwagen auf. Will die Awo in Sachsen-Anhalt irgendetwas verbergen? Vielleicht ist hierzulande aber auch gar nichts dran an solchen Befürchtungen. Doch das kann nur eine neutrale Kontrolle durch den Landesrechnungshof ans Tageslicht bringen. Die Awo darf sich einer Kontrolle nicht verweigern! Denn letztlich dient die Arbeit des Landesrechnungshofs auch den Sozialverbänden selbst.“
Autor: red

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