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Sa, 07:22 Uhr
18.01.2020
Unabhängige Patientenberatung Deutschland informiert:

Was ändert sich 2020 im Gesundheitswesen?

Pünktlich zu Jahresbeginn sind neue Gesetzesänderungen auf Bundesebene in Kraft getreten. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) stellt drei bedeutsame Neuerungen im Bereich Medizin vor und informiert über die Auswirkungen für Patienten.

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Implantateregister für mehr Transparenz
Künftig soll ein zentral angelegtes Implantateregister für mehr Transparenz hinsichtlich Qualität und Haltbarkeit der Produkte wie beispielsweise künstliche Kniegelenke sorgen. „Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit, da beispielsweise bei Problemen mit Implantaten schneller informiert werden kann“, sagt Dr. Johannes Schenkel, ärztlicher Leiter der UPD. Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte in der beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information errichteten Datenbank zu registrieren. Erfasst werden darüber hinaus auch alle Implantationen.

Fettabsaugung bei schwerem Lipödem wird Kassenleistung
Patientinnen, die unter einem schweren Lipödem leiden, können sich zu einer sogenannten Liposuktion (Fettabsaugung) entschließen. Bisher gehörte dies nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. „Seit dem 01. Januar 2020 können sich Patientinnen auf Kosten ihrer Krankenkasse einer Liposuktion unterziehen, wenn sie an einem Lipödem des Stadiums III leiden und konservative Therapien wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie nach sechs Monaten keine Linderung der Beschwerden gebracht haben“, erklärt Schenkel. Stadium III ist die schwerste Form der Erkrankung und geht mit überhängendem Gewebe an Armen und Beinen sowie starken Schmerzen einher. Die Regelung gilt vorerst nur bis Ende 2024. Bis dahin werden Ergebnisse einer Erprobungsstudie zur Liposuktion bei Lipödem erwartet, die eine zuverlässige Beurteilung von Nutzen und Schaden der Methode liefern soll.

Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs wird neu strukturiert
Wie die Darmkrebsfrüherkennung ist nun auch die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs neu strukturiert worden. Im Rahmen eines Früherkennungsprogramms werden gesetzlich versicherte Frauen im Alter zwischen 20 und 65 alle fünf Jahre an die Vorsorgeuntersuchung erinnert und über Nutzen und Risiken informiert. „Frauen können somit in Ruhe Vor- und Nachteile der Teilnahme am Früherkennungsprogramm abwägen“, betont Schenkel. „Als zusätzliche neutrale Informations- und Beratungsmöglichkeit steht ihnen das kostenlose Angebot der Unabhängigen Patientenberatung zur Verfügung – sowohl bei medizinischen also auch bei rechtlichen Fragen“, so Schenkel weiter. 20- bis 34-jährige Patientinnen können sich auf Kosten der Krankenkasse einmal im Jahr einem PAP-Abstrich unterziehen. Ab einem Alter von 35 ist die Vorsorgeuntersuchung künftig alle drei Jahre vorgesehen und mit einem HPV-Test kombiniert.
Eine obere Altersgrenze für die Früherkennung gibt es nicht. Unabhängig von der Teilnahme am Früherkennungsprogramm haben alle Patientinnen weiterhin einmal pro Jahr Anspruch auf eine frauenärztliche Untersuchung.
Autor: red

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