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So, 08:32 Uhr
03.11.2019
Patienten suchen Rat bei der UPD

Selbstzahlerleistung beim Arzt abgelehnt

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) waren mit knapp 1000 Beratungen im vergangenen Jahr oft Gegenstand von rechtlichen sowie medizinischen Beratungen der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Die Spitze des Eisbergs: Ratsuchende beklagen, dass ihr Arzt die weitere Behandlung verweigerte, nachdem sie im Erstgespräch eine IGeL ablehnten...

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) (Foto: UPD) Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) (Foto: UPD)
Jedem zweiten gesetzlich versicherten Patienten werden Leistungen angeboten, die in der Arztpraxis selbst bezahlt werden müssen. Diese Leistungen heißen Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL).

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Sie gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und können zusätzlich zu den von der Krankenkasse abgedeckten notwendigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in Anspruch genommen werden.

Die Entscheidung darüber trifft der Patient selbst. „Bietet Ihnen Ihr Arzt bereits vor Beginn der Behandlung eine IGeL an und macht die weitere Behandlung sogar von einer Inanspruchnahme abhängig, können Sie sich wehren“, sagt Heike Morris, juristische Leiterin der UPD. Wegen einer nicht in Anspruch genommenen IGeL darf keine medizinisch notwendige Behandlung verweigert werden. „In einem solchen Fall sollten Sie die Kassenärztliche Vereinigung oder die zuständige Ärztekammer informieren“, betont Morris.

Große Unsicherheit hinsichtlich des medizinischen Nutzens
Zu den am häufigsten angebotenen und durchgeführten IGeL gehören die Messung des Augeninndrucks zur Früherkennung eines Glaukoms (grüner Star) sowie der Ultraschall von Eierstöcken und Brust im Rahmen der Krebsvorsorge. Dabei ist der medizinische Nutzen der Leistungen oft umstritten. „Es liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes, seine Patienten vor Beginn der Behandlung umfassend über die Gesundheitsleistungen aufzuklären“, sagt Morris.

„Dabei muss er sowohl über den wissenschaftlich belegten Nutzen als auch über die möglichen Risiken informieren.“ Zusätzliche Informationen über Nutzen und Schaden Individueller Gesundheitsleistungen bietet der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) in Form eines IGeL-Monitors an.

Belastetes Vertrauensverhältnis zum Arzt
Neben der Information über den medizinischen Nutzen einer IGeL muss das ärztliche Aufklärungsgespräch auch auf die Kosten dieser Leistung hinweisen. Eine exakte, allgemeingültige Preisliste für IGeL gibt es nicht, da sie nur einer beschränkten Preiskontrolle unterliegen. Die tatsächlichen Kosten hängen vom Aufwand und von der jeweiligen Ziffer der ärztlichen Gebührenordnung ab.

So kann etwa ein Test zur Hautkrebsfrüherkennung zwischen 20 und 50 Euro kosten. Dies kann beim Patienten das Gefühl hervorrufen, dass die finanziellen Interessen des Arztes seinen medizinischen Überlegungen übergeordnet sind. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird dadurch nachhaltig beeinträchtigt. Auch das Gefühl, die Leistung sei aufgedrängt, trägt zum Misstrauen bei. In diesem Fall können sich Patienten bei der Patientenberatung aufklären lassen – auch in Bezug auf den Nutzen einer IGeL.

Sie haben weitere Fragen oder möchten mehr zu gesundheitlichen bzw. gesundheits- und sozialrechtlichen Themen wissen? Das Team der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beantwortet Ihre Fragen gern. Sie erreichen die UPD an 80 Stunden in der Woche kostenfrei unter der Telefonnummer 0800 011 77 22 (montags bis freitags von 8.00 bis 22.00 Uhr und samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr).

Weitere Informationen und Beratungsangebote finden Sie unter: www.patientenberatung.de
Autor: red

Kommentare
Paul
03.11.2019, 11.49 Uhr
Krankenversicherung
Es ist sowieso eine Unverschämtheit, das die Krankenkassen ständig ihre Gebühren erhöhen wollen und die Leistungen die bezahlt werden immer weniger werden. Wozu brauche ich dann überhaupt noch eine Krankenkasse.
Da sollen gar keine Gebühren mehr abgezogen werden und ich suche mir gleich selber eine Versicherung die meine Kosten auch bezahlt.
In der DDR gab es nur eine Krankenkasse und die hat ALLESBEZAHLT egal was gemacht werden mußte - fertig aus Ende ! Und nicht so ein Kassenmist wie es heute hier stattfindet.
Kama99
03.11.2019, 12.16 Uhr
@Paul
Bitte einfach um Asyl. Dann wird dir rundum geholfen ohne je einen Cent in die Kasse einbezahlt zu haben.
Kobold2
03.11.2019, 13.19 Uhr
Ihr Traum
War dauerhaft nicht finanzierbar.
Aber mit der Anzahl der Kassen haben sie recht
Kelly
03.11.2019, 21.17 Uhr
110 gesetzliche Krankenkassen! ...
... gab es 2018 laut einer Google-Anfrage.
Und alle sind mehr oder weniger zum
kostendeckenden Arbeiten gezwungen.
Personalkosten, Energiekosten, Portokosten,
Mieten oder Pachten, Ausstattungen -
alles muss aus den Beitragszahlungen
und staatlichen Zuschüssen finanziert
werden.

Mit steigenden Kosten erhöhen sich
die Beiträge oder der Leistungskatalog
wird minimiert.
Letztlich müssen möglichst auch noch
Gewinne eingefahren werden, um
die künftige Existenz zu sichern.

Aus einer Reduzierung der Anzahl
der Krankenkassen würde sich zweifellos
Einsparpotenzial ergeben aber gleichzeitig
auch die Wahlfreiheit der Beitragszahler
eingeschränkt.
Spätestens an diesem Punkt
"beißt sich die Katze selbst in den Schwanz".
Teja
04.11.2019, 08.06 Uhr
Krankenkassen
Interessant wäre mal zu erfahren , wie viele Beiträge von in Brot und Lohn stehenden Einzahlern im Verhältnis zu staatlich alimentierten , nicht selbst einzahlenden also gewissermassen staatlich Versicherten gezahlt werden. Also über unser Steuergeld . Weiterhin wären die Kosten für reine Verwaltung von Interesse . Da meine ich auch die Vorstandsgehälter .
An den ,,fürstlichen '' Gehältern von Krankenschwestern und Pflegern liegt es sicher nicht , obwohl immer von steigenden Personalkosten seitens der Arbeitgeber geredet wird.
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