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Sa, 11:28 Uhr
06.07.2019
Tipps von der Versicherung

Autopacken mit Sinn und Verstand

Sommer, Sonne, Ferienzeit: Tausende packen jetzt die Koffer, beladen ihr Auto und starten in den Urlaub. Wer sicher ankommen will, sollte beim Verstauen des Gepäcks ein paar Dinge beherzigen...

Klar, dass schwere und sperrige Gegenstände im Kofferraum verstaut werden: Am besten vor oder direkt auf der Hinterachse. In Kombis dürfen Gepäckstücke zudem nicht über die Höhe der Rückbank hinaus gestapelt werden. Nur mit einem Trenngitter oder Trennnetz im Auto ist höheres Beladen kein Problem.

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Geregelt ist die Ladungssicherheit, wie die HUK-COBURG mitteilt, in der Straßenverkehrsordnung (StVO §22). Hier heißt es, „die Ladung (…) ist so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen“ kann. Das betrifft nicht nur große Gepäckstücke, auch lose Kleinigkeiten – zum Beispiel Handtaschen oder Handys – können sich bei Vollbremsungen auf der Autobahn in Wurfgeschosse verwandeln, die die Insassen verletzen. Darum verstaut man selbst Kleinteile am besten im Handschuh- oder Seitentürfach.

Vielen Urlaubern genügt der Stauraum ihres Pkw nicht. Sie montieren deshalb zusätzlich eine Box auf ihr Autodach. Hier sollte man die zulässige Dachlast ebenso wie die Höchstgeschwindigkeit stets im Blick haben. In der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs lässt sich ablesen, wie schwer dieser zusätzliche Dachkoffer nach dem Beladen sein darf bzw. welche Höchstgeschwindigkeit gefahren werden darf. Unabhängig davon hat nicht jede Dachbox dasselbe Volumen: Wieviel maximal hineinpasst, steht in der boxeigenen Betriebsanleitung.

Wer beim Beladen seines Autos nachdenkt, kann sich eine Menge Ärger ersparen (Foto: HUK-COBURG) Wer beim Beladen seines Autos nachdenkt, kann sich eine Menge Ärger ersparen (Foto: HUK-COBURG)
Wer beim Beladen seines Autos nachdenkt, kann sich eine Menge Ärger ersparen. Foto: HUK-COBURG

Gewicht ist auch an anderer Stelle noch ein Thema: Immer öfter wird das eigene Rad mit in den Urlaub genommen. Die meisten Urlauber transportieren es auf einer Anhängerkupplung, auf der ein zusätzlicher Träger befestigt wird. Entscheidend ist hier neben der zulässigen Trägerlast auch die Stützlast der Anhängerkupplung. Über beides informiert wieder die zu jedem Einzelteil gehörende Betriebserlaubnis. Darin steht auch, wie schnell man fahren darf, wenn man seine Räder Huckepack nimmt.
Autor: red

Kommentare
Kobold2
07.07.2019, 15.02 Uhr
wieder mal schön oberflächlich
Wo bleibt der Hinweis auf Achslasten, die einzuhalten sind, oder die Notwendigkeit von Zusatzspiegeln bei der Fahrt mit einem Wohnwagen? Gerade hier gibt es reichlich Nachholebedarf. Während Einige meinen, ohne klar zu kommen, gibt es auch reichlich Fahrer, die ungeeignete Spiegel an ihren Autos haben und damit die Vorgaben, für die Sicht nach hinten, nicht erreicht werden. Auch VW Bus und Co, kommen i.d.R. nicht ohne aus.
Aber was solls, der Urlaub ist eh schon teuer, da kann man nicht auch noch Zusatzspiegel kaufen und die anderen sollen gefälligst besser aufpassen.
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