Do, 11:17 Uhr
15.11.2018
Bundesförderprogramm
Künstler-Stipendien für Italien und Frankreich 2019
Bis zum 15. Januar 2019 können sich Künstlerinnen und Künstler im Rahmen eines Bundesförderprogramms um ein Stipendium für einen Studienaufenthalt in Rom, Olevano, Venedig oder Paris bewerben. Vorrangig richtet sich das Angebot an jüngere, in ihrer Entwicklung noch offene Künstlerinnen und Künstler der Sparten Bildende Kunst, Architektur, Literatur und Musik....
Die Bewerbung sollte ein Arbeitskonzept enthalten, in dem ein künstlerischer Bezug zum Studienort nachgewiesen wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Künstler und Künstlerinnen in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Die deutsche Staatsangehörige und zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Mindestaufenthalt des ersten Wohnsitzes von zwei Jahren sowie Thüringen als Schaffensmittelpunkt sind Voraussetzung. Ebenso Grundkenntnisse der italienischen bzw. französischen Sprache.
Die Studienaufenthalte dauern in der Villa Massimo in Rom zwölf, in der Casa Baldi in Olevano drei bis sechs Monate. In der Cité Internationale des Arts in Paris sechs Monate und im Deutschen Studienzentrum Venedig zwei Monate. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in der Bildenden Kunst erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach einer Vorauswahl auf Landesebene erfolgt die Benennung der Stipendiaten durch eine von der Kulturstiftung der Länder berufenen Jury im Juni 2017 in Berlin.
Nähere Informationen und Antragsformulare sind erhältlich unter:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kuenstlerfoerderung/auslandsstipendien/_node.html
Autor: ikDie Bewerbung sollte ein Arbeitskonzept enthalten, in dem ein künstlerischer Bezug zum Studienort nachgewiesen wird. Voraussetzung ist weiterhin, dass die Künstler und Künstlerinnen in ihrer Kunstsparte bereits öffentliche Anerkennung gefunden haben. Die deutsche Staatsangehörige und zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Mindestaufenthalt des ersten Wohnsitzes von zwei Jahren sowie Thüringen als Schaffensmittelpunkt sind Voraussetzung. Ebenso Grundkenntnisse der italienischen bzw. französischen Sprache.
Die Studienaufenthalte dauern in der Villa Massimo in Rom zwölf, in der Casa Baldi in Olevano drei bis sechs Monate. In der Cité Internationale des Arts in Paris sechs Monate und im Deutschen Studienzentrum Venedig zwei Monate. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber in der Bildenden Kunst erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Nach einer Vorauswahl auf Landesebene erfolgt die Benennung der Stipendiaten durch eine von der Kulturstiftung der Länder berufenen Jury im Juni 2017 in Berlin.
Nähere Informationen und Antragsformulare sind erhältlich unter:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundesregierung/BeauftragtefuerKulturundMedien/kultur/kuenstlerfoerderung/auslandsstipendien/_node.html
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