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Do, 18:29 Uhr
26.04.2018
IHK hilft Hürden zu überwinden

Streitfall Sonntagsöffnung

Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) bringt Klarheit in den aktuellen Streit um offene Geschäfte an Sonn- und Feiertagen. In einem neuen mehrseitigen Merkblatt listet die IHK auf, unter welchen Bedingungen Einzelhandelsunternehmen einen entsprechenden Antrag genehmigt bekommen können...

In Sachsen-Anhalt dürfen Händler aus besonderem Anlass – wie etwa bei Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen – an bis zu vier Sonntagen jährlich öffnen. In den vergangenen Monaten hatte
die Gewerkschaft ver.di jedoch erfolgreich gegen geplante und sogar bereits genehmigte Ladenöffnungen geklagt, obwohl das sachsen-
anhaltische Ladenöffnungszeitengesetz den Kommunen nach Einschätzung der IHK einen großen Ermessensspielraum einräumt.

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„Die rechtlichen Hürden lassen sich überwinden“, erklärt Antje Bauer, IHK-Geschäftsführerin für Starthilfe und Unternehmensförderung. „Wer einen Antrag rechtssicher begründet, hat bessere Chancen auf eine Genehmigung.“ Beispielweise müssen sie mit konkreten Besucherprognosen nachweisen, dass der eigentliche Anlass für sich allein genommen mehr Besucher anlockt als die offenen Geschäfte in seinem Umfeld. Der regionale Einzelhandel wolle die Sonn- und Feiertagsöffnungen nicht über die erlaubten vier Termine ausdehnen, betont Bauer. „Aber dass beispielsweise bei einem Stadtfest offene Geschäfte für mehr Attraktivität unserer Innenstädte sorgen können, darauf sollten weder Händler noch Kunden verzichten müssen!“

Das Merkblatt ist kostenfrei, wird laufend aktualisiert und ist online unter www.halle.ihk.de mit der Dokumentennummer 4047840 verfügbar.
Autor: nis

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