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Mi, 11:43 Uhr
26.04.2017
Industrie- und Handelskammer

Veranstaltung zur Zeit- und Leiharbeit

Knapp 30000 Sachsen-Anhalter sind laut Industrie- und Handelskammer derzeit in Zeit- und Leiharbeitsfirmen beschäftigt. Doch wer Arbeitnehmer an Dritte verleihen oder Fremdpersonal im eigenen Unternehmen einsetzen möchte, muss neue Regeln beachten. Am 1. April 2017 ist das Gesetz zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) in Kraft getreten. Die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau gibt bei ihrer Informationsveranstaltung „AÜG-Novelle – Das neue Recht der Arbeitnehmerüberlassung“ interessierten Unternehmern einen Überblick über die rechtlichen Neuerungen.

Die Veranstaltung findet am 4. Mai 2017 um 17 Uhr in der IHK, Franckestraße 5, 06110 Halle (Saale) statt.

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Neben Überlassungshöchstdauer und der „Equal-Pay“-Regelung zur Entlohnung bringt die AÜG-Novelle noch zahlreiche weitere praxisrelevante Änderungen mit sich: Beispielsweise das Streikbrecherverbot, das Verbot des Kettenverleihs und der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung oder auch neue Transparenz- und Informationspflichten. Betroffene Unternehmen sollten diesbezüglich umfassend informiert sein. Denn wer hier Fehler macht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Dr. jur. Martin Dreyer, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) vermittelt den Teilnehmern das notwendige Hintergrundwissen zu den gesetzlichen Änderungen und erklärt, welche Rechtsfolgen bei Verstößen drohen. Darüber hinaus erfahren die Teilnehmer, wie sich die Änderungen in der Praxis gesetzeskonform umsetzen lassen.

Interessierte IHK-Mitgliedsunternehmen können sich zu dieser kostenfreien Veranstaltung bis zum 28. April 2017 anmelden, telefonisch unter 0345 2126-226 oder per E-Mail vschneider@halle.ihk.de.

Autor: msh

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