Di, 14:25 Uhr
04.04.2017
Vogelgrippe
Stallpflicht fast vollständig aufgehoben
Im gesamten Landkreis Mansfeld-Südharz wird laut einer Mitteilung der Kreiserwaltung die Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Mit drei Ausnahmen. Des Weiteren sind Ausstellungen mit Geflügel und Tauben wieder zulässig.
Die Stallpflicht für Geflügel bleibt im Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometer um Rollsdorf bis einschließlich 7. April 2017 weiterhin bestehen. Betroffene Ortschaften sind Seeburg, Rollsdorf und Aseleben.
Autor: mshDie Stallpflicht für Geflügel bleibt im Beobachtungsgebiet mit einem Radius von drei Kilometer um Rollsdorf bis einschließlich 7. April 2017 weiterhin bestehen. Betroffene Ortschaften sind Seeburg, Rollsdorf und Aseleben.
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