Di, 16:55 Uhr
21.03.2017
Vogelgrippe
Stallpflicht teilweise aufgehoben
Im Landkreis ist die Stallpflicht für Geflügel, verhängt worden war sie wegen der Vogelgrippe, teilweise aufgehoben worden. Stallpflicht herrscht weiter aufgrund von Zugvogelrastplätzen, die als Risikoareale eingestuft worden sind, in Teilorten der Einheitsgemeinde Südharz: Agnesdorf, Bennungen, Breitungen, Dietersdorf, Dittichenrode, Kleinleinungen, Questenberg, Roßla, Rottleberode, Stadt Stolberg (Harz), Uftrungen und Wickerode, Ortsteile und Teilorte der Verbandsgemeinde Goldene Aue: Berga, Bösenrode, Brücken (Helme), Hohlstedt, Kelbra (Kyffhäuser), Rosperwenda, Sittendorf, Thürungen, Tilleda und Wallhausen, sowie Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land: Wansleben am See.
Auch im Sperrbezirk um den Süßen See muss Gefügel im Stall bleiben.
Autor: mshAuch im Sperrbezirk um den Süßen See muss Gefügel im Stall bleiben.