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Fr, 10:20 Uhr
10.03.2017
Industrie- und Handelskammer

Schon jetzt mit neuen Richtlinien befassen

Wenn die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, kommen auf die Unternehmen weitere Pflichten zu. Halten sie sich nicht an die Vorgaben, könnten unter Umständen hohe Bußgelder drohen. Darauf hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) bei ihrem „Handelsrichter-Forum“ Anfang März 2017 in Halle (Saale) hingewiesen. Der Datenschutzexperte Klaus Langrock berichtete unter anderem, dass alle datenschutzrelevanten betrieblichen Arbeitsprozesse einer Risikoanalyse und -bewertung zu unterziehen seien.

Auch die Bedingungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sowie dessen Aufgabenspektrum würden geändert. So obliege ihm dann etwa die Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der neu eingeführten Datenschutz-Folgenabschätzung. Für Unternehmen sei es in jedem Fall ratsam, ein Datenschutz- und -sicherheitsmanagement im Betrieb zu installieren. „Um die Regelungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit einzuhalten, ist ein internes Regelungs- und Kontrollsystem notwendig, das nachvollziehbar dokumentiert werden muss. Management und Mitarbeiter sollten einbezogen sein.“ Unternehmer finden detaillierte Informationen auf den Internetseiten des Bundesdatenschutzbeauftragten unter www.bfdi.bund.de.

Das „Handelsrichter-Forum“ fand bereits zum siebten Mal statt. Die IHK würdigt damit das Engagement von Unternehmern als ehrenamtliche Handelsrichter, Finanzrichter, Mitglieder des Schiedsgerichtes der IHK Halle-Dessau sowie Mitglieder der Einigungsstelle zur Beilegung wettbewerbsrechtlicher Streitigkeiten.
Autor: msh

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