Di, 15:48 Uhr
07.03.2017
Bundesregierung will Verbraucherschutzniveau absenke
Neues Reiserecht - zum Nachteil für Verbraucher
Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie wird derzeit in deutsches Recht umgesetzt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert, jahrzehntelang geltende, sinnvolle Verbraucherschutzstandards nicht weiter auszuhöhlen, als es nach der EU-Richtlinie nötig ist...
Neues Reiserecht - zum Nachteil für Verbraucher (Foto: Neta623)
Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie selbst bedeutet bereits eine Absenkung bisheriger geltender Verbraucherschutzstandards in Deutschland. Grundsätzlich müssen die neuen europäischen Vorschriften ohne Abweichung in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hatte sich aber in der Vergangenheit für eine Ausnahmeregelung eingesetzt, die es Deutschland ermöglicht, das bisherige Verbraucherschutzniveau bei Tagesreisen und Ferienhäusern aufrechtzuerhalten. Bisher gilt: Im Falle eines Mangels kann eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden. Dieses Recht soll der Verbraucher in Zukunft nicht mehr haben.
Ein erster Referentenentwurf aus dem Justizministerium (BMJV) sah noch einen umfassenden Schutz für Tagesreisende und Ferienhausgäste vor. Im aktuellen Gesetzesentwurf rudert die Bundesregierung nun zurück. So sollen Tagesreisen und Ferienhausaufenthalte nach über 30 Jahren künftig nicht mehr unter das Reiserecht fallen. Eine Begründung für diesen schwerwiegenden Einschnitt in die Verbraucherrechte sucht man in der Gesetzesbegründung vergeblich.
Die Koalitionsfraktionen sind dabei, das jahrzehntelang bewährte Verbraucherschutzniveau für Urlauber aus Deutschland auszuhöhlen, sagt Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Jährlich unternehmen die Deutschen, insbesondere Ältere und Alleinstehende, etwa 50 Millionen Tagesreisen, also organisierte Tagesausflüge.
Ferienhäuser in Dänemark oder Spanien sind beliebte Ziele deutscher Urlauber. Bisher konnten sie gegenüber dem Reiseanbieter Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn zum Beispiel der Reisebus Verspätung hat und eine teure gebuchte Veranstaltung deshalb nicht besucht werden kann. Künftig blieben Verbraucher auf einem solchen Schaden sitzen, sollte das neue Gesetz wie geplant in Kraft treten. Gerade im Wahljahr werden Verbraucherinnen und Verbraucher verprellt, so Methmann.
Der vzbv fordert daher die Koalitionsfraktionen auf, das großzügige Entgegenkommen gegenüber der Reisebranche zu überdenken und dafür zu sorgen, dass der Verbraucherschutz nicht zu kurz kommt. Tagesreisen und die Buchung von Ferienhäusern (Reiseeinzelleistungen) müssen weiterhin unter das Reiserecht fallen.
Autor: red
Neues Reiserecht - zum Nachteil für Verbraucher (Foto: Neta623)
Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie selbst bedeutet bereits eine Absenkung bisheriger geltender Verbraucherschutzstandards in Deutschland. Grundsätzlich müssen die neuen europäischen Vorschriften ohne Abweichung in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hatte sich aber in der Vergangenheit für eine Ausnahmeregelung eingesetzt, die es Deutschland ermöglicht, das bisherige Verbraucherschutzniveau bei Tagesreisen und Ferienhäusern aufrechtzuerhalten. Bisher gilt: Im Falle eines Mangels kann eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden. Dieses Recht soll der Verbraucher in Zukunft nicht mehr haben.
Ein erster Referentenentwurf aus dem Justizministerium (BMJV) sah noch einen umfassenden Schutz für Tagesreisende und Ferienhausgäste vor. Im aktuellen Gesetzesentwurf rudert die Bundesregierung nun zurück. So sollen Tagesreisen und Ferienhausaufenthalte nach über 30 Jahren künftig nicht mehr unter das Reiserecht fallen. Eine Begründung für diesen schwerwiegenden Einschnitt in die Verbraucherrechte sucht man in der Gesetzesbegründung vergeblich.
Die Koalitionsfraktionen sind dabei, das jahrzehntelang bewährte Verbraucherschutzniveau für Urlauber aus Deutschland auszuhöhlen, sagt Felix Methmann, Reiserechtsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Jährlich unternehmen die Deutschen, insbesondere Ältere und Alleinstehende, etwa 50 Millionen Tagesreisen, also organisierte Tagesausflüge.
Ferienhäuser in Dänemark oder Spanien sind beliebte Ziele deutscher Urlauber. Bisher konnten sie gegenüber dem Reiseanbieter Entschädigungsansprüche geltend machen, wenn zum Beispiel der Reisebus Verspätung hat und eine teure gebuchte Veranstaltung deshalb nicht besucht werden kann. Künftig blieben Verbraucher auf einem solchen Schaden sitzen, sollte das neue Gesetz wie geplant in Kraft treten. Gerade im Wahljahr werden Verbraucherinnen und Verbraucher verprellt, so Methmann.
Bevorzugung der Reisebranche
Die Bundesregierung beabsichtigt außerdem, den Reisebüros ein spezielles Schlupfloch mit der Pauschalreiserichtlinie zu schaffen. So soll es Reisebüros möglich sein, unterschiedliche Reisebausteine zu vermitteln, ohne in die Reiseveranstalterhaftung zu kommen. Das sieht die Richtlinie so überhaupt nicht vor. Die Bundesregierung kommt der Reisebranche erheblich entgegen – zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher, die so um potentielle Ansprüche gegenüber dem Reisebüro gebracht werden, macht Methmann deutlich.Der vzbv fordert daher die Koalitionsfraktionen auf, das großzügige Entgegenkommen gegenüber der Reisebranche zu überdenken und dafür zu sorgen, dass der Verbraucherschutz nicht zu kurz kommt. Tagesreisen und die Buchung von Ferienhäusern (Reiseeinzelleistungen) müssen weiterhin unter das Reiserecht fallen.