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So, 09:50 Uhr
26.02.2017
Wichtige Begriffe der Baufinanzierung

Von Annuitäten bis Vorfälligkeit

Am Anfang eines jeden Bauvorhabens gilt es sich gründlich zu informieren. Dabei stoßen Interessierte schnell auf Begrifflichkeiten, die erst einmal nachgeschlagen werden müssen. Baufi24.de erklärt neun der wichtigsten Baufinanzierungsbegriffe...



Annuitätendarlehen: Bei einem Annuitätendarlehen handelt es sich um ein langfristiges Darlehen, welches vom Darlehensnehmer in konstanten Kreditraten zurückgezahlt wird. Die Annuität besteht aus Zins und Tilgung. Während der Laufzeit verringert sich der Zinsanteil der Rate, während der Tilgungsanteil durch den ersparten Zinsanteil steigt.

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Anschlussfinanzierung: Dies ist die Finanzierung, die für die Zeit nach Ablauf der ersten Zinsbindung oder für eine Umschuldung innerhalb der Zinsbindung aufgenommen wird. Häufig wird auch von Prolongation oder Umschuldung gesprochen.

Bereitstellungszins: Bereitstellungszinsen sind Gebühren, die von dem Kreditinstitut auf noch nicht abgerufene Darlehensteile berechnet werden. Damit kompensiert die Bank den Verlust, der sich aus den fehlenden Zinseinnahmen für den bereits zugesicherten Nettodarlehensbetrag ergeben. In der Regel fallen diese Gebühren erst nach einem gewissen Zeitraum, der sogenannten "bereitstellungszinsfreien Zeit", an.

Eigenleistung oder Muskelhypothek: Die Eigenleistungen beziehen sich auf persönliche Arbeitsleistungen (Selbst-, Verwandten- und Nachbarschaftshilfe), die zur Einsparung von Handwerkerlohnkosten erbracht werden. Die Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. Risiken liegen in dem hohen Zeitaufwand, der längeren Bauzeit, der teilweise unzureichenden fachlichen Qualifikation und dem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen.

Nebenkosten: Beim Kauf einer Immobilie entstehen folgende Erwerbsnebenkosten: Grunderwerbsteuer (ab 3,5% je nach Bundesland), Notar- und Grundbuchgebühren (1,5%) und ggf. Maklerprovision (ab 3,48%). Diese Nebenkosten dürfen bei der Kalkulation der Gesamtinvestition nicht vernachlässigt werden. Laufende Nebenkosten nach Immobilienerwerb fallen in Form der Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten an (z.B. Straßenreinigung, Müllgebühren etc.). Sie sind bei der Ermittlung der monatlichen Gesamtbelastung aus der Immobilie zu berücksichtigen.

Restschuld: Zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht getilgter (zurückgezahlter) Teil eines Darlehens. Die Höhe der jeweiligen Restschuld kann anhand eines Tilgungsplanes festgestellt werden.

Sondertilgung: Die Sondertilgung ist die Zahlung über die vereinbarte regelmäßige Darlehensrate hinaus. Das Wahrnehmen des Sondertilgungsrechtes führt zu einer Verkürzung der Gesamtlaufzeit oder zu einer niedrigeren regelmäßigen Darlehensrate.

Tilgung: Die Tilgung ist die regelmäßige Zahlung zur Rückführung eines Darlehens. Die Höhe der Tilgung entscheidet über die Höhe der Kreditrate und über die Gesamtlaufzeit des Darlehens.

Vorfälligkeitsentschädigung: Die Vorfälligkeitsentschädigung ist das Entgelt für die des Kreditinstituts entstehenden Verluste bei einer außerplanmäßigen Rückzahlung eines Darlehens. Bei Immobilienfinanzierungen werden die Zinskonditionen für eine bestimmte Laufzeit festgeschrieben. Kreditinstitute besorgen sich die für die Herausgabe des Darlehens notwendigen Gelder genau für diese Laufzeit. Wird das Darlehen vom Verbraucher vorzeitig zurückgezahlt, so können für die Kreditinstitute je nach Höhe der Zinskondition, Restlaufzeit und Restschuld erhebliche Verluste entstehen, die sie dann über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ausgleichen.
Autor: red

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