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Do, 10:11 Uhr
16.02.2017
Erneut Geflügelpest-Verdachtsfall im Landkreis

Wildvogel in Seeburg gefunden

Erneut ist bei einem am Süßen See in Seeburg verendeten Schwan der aviäre Influenzavirus A des Subtyps H5 nachgewiesen worden...


Das am Montag gefundene Tier wurde im zuständigen Landesuntersuchungsamt Sachsen-Anhalt untersucht, welches gestern Abend den Verdacht bestätigte.

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Bereits in der vergangenen Woche gab es einen Geflügelpest-Verdachtsfall. Dabei handelte es sich ebenfalls um einen Schwan. In diesem Fall hat das Friedrich-Löffler-Institut in dieser Woche den hochpathogenen aviären Influenzavirus Typ H5N8 (umgangssprachlich: Vogelgrippe) bestätigt. Die Befunde des nun gefundenen, verendeten Schwans werden ebenfalls auf der Insel Riems im Friedrich-Löffler-Institut abgeklärt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass noch weitere Tiere betroffen sind.

Der bereits in der vergangenen Woche vom Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Mansfeld-Südharz festgelegte Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort bleibt bestehen, das gleiche gilt für das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 3 Kilometern.

Die angeordneten Maßnahmen werden jetzt um weitere 21 Tage verlängert und gelten bis auf Widerruf durch das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises. Sollte es jetzt innerhalb des Sperrgebiets weiteres totes oder erkranktes gehaltenes Geflügel geben, so muss dies unverzüglich dem Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises angezeigt werden. Weiterhin dürfen gehaltene Vögel nicht aus dem Stall gelassen werden, auch darf Federwild nur mit Genehmigung des Veterinäramtes gejagt werden.

Besitzer von Hunden und Katzen im Sperrbezirk müssen sicherstellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Tote Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden. Zudem dürfen kein frisches Geflügelfleisch, Geflügelhackfleisch, Eier und weitere tierische Nebenprodukte oder andere Fleischerzeugnisse, die von gehaltenen Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk stammen, weiterverwendet oder verkauft werden.
Geflügelhalter im Sperrbezirk müssen sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe entsprechend desinfizierte Matten liegen. Betriebsfremde Personen dürfen Ställe oder sonstige Standorte, an denen Geflügel gehalten wird, nicht betreten.
Autor: nnz

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