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Mo, 13:25 Uhr
14.11.2016
Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet

Sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“

Die Verfassungsschutzbehörde des Landes Sachsen-Anhalt hat die sogenannten „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ als eine verfassungsfeindliche Bestrebung im Sinne des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Sachsen-Anhalt (VerfSchG-LSA) eingestuft. Sie unterliegen damit der Beobachtung durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt.

In der Gesamtschau der dem Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt vorliegenden Informationen über Ideologie, Agitationen, Akteure und Aktivitäten sowie der in jüngster Vergangenheit festgestellten Entwicklungen liegen tatsächliche Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vor. Dies gilt unabhängig davon, dass diese Bestrebungen nur zum Teil dem Phänomenbereich Rechtsextremismus zugeordnet werden können.

Sogenannte „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ lehnen die Bundesrepublik Deutschland einschließlich ihrer Rechtsordnung und Institutionen fundamental ab. Sie richten sich damit gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Für die Verwirklichung ihrer Ziele treten sie aktiv ein z. B. mit Werbeaktivitäten oder mit aggressiven Verhaltensweisen gegenüber Gerichten und Behörden der Bundesrepublik Deutschland.
Autor: red

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