Fr, 11:56 Uhr
13.05.2016
Agentur für Arbeit Sangerhausen: Weniger Bedarfsgemeinschaften als vor einem Jahr
Familien profitieren
Im April 2016 wurden im Jobcenter Mansfeld-Südharz weniger Bedarfsgemeinschaften betreut. Die aktuelle Zahl liegt bei 10.148 und somit 5,1 Prozent (-500) unter dem Vorjahreswert. Die Kunden des Jobcenters profitieren dabei von der leichten Frühjahrsbelebung am regionalen Arbeitsmarkt sowie der Einführung des Mindestlohnes, teilt die Pressesprecherin der Agentur für Arbeit Sangerhausen, Uta Mayer, mit.
Weniger Bedarfsgemeinschaften mit ergänzendem Leistungsbezug
Steigende Einkommen wirken sich direkt auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften aus. So ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen Leistungsbezieher und ergänzendem Arbeitslosengeld II-Bezug zurück. Im Dezember 2015* bezogen 3.665 Personen ergänzend Arbeitslosengeld
II, 349 oder 8,7 Prozent weniger als noch vor einem Jahr.
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern
Im Landkreis ist auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gesunken. Bezogen im Dezember 2014 noch 1.262 Bedarfsgemeinschaften mit Kind Arbeitslosengeld II, so waren es ein Jahr später 1.184. Das ist ein Rückgang von 5,4 Prozent (-67).
Alleinerziehende mit Kind profitieren weniger stark von dieser positiven Entwicklung. Sie erzielen mit ihrer Erwerbstätigkeit oftmals kein ausreichendes Einkommen,
um den Transferbezug zu vermeiden. Im Dezember 2015 bezogen 1.672 Alleinerziehende mit mindestens einem Kind Arbeitslosengeld II. Vor einem Jahr
waren es 1.715, der Rückgang fiel also mit 1,9 Prozent (-33) etwas geringer aus.
Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt verschiebt sich quantitativ und qualitativ. Das Arbeitskräftepotential verringert sich. Daher müssen wir in Zukunft Potentiale noch stärker nutzen. Besteht
bei Arbeitgebern grundsätzlich die Bereitschaft für die Einstellung von z.B. Langzeitarbeitslosen, kann der gemeinsame Arbeitgeberservice von Jobcenter und der Agentur für Arbeit Sangerhausen unterstützen, sagt Sylvia Kühnel, stellvertretende Leiterin der Agentur für Arbeit Sangerhausen.
*Gesicherte statistische Daten liegen erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten vor.
Autor: jmWeniger Bedarfsgemeinschaften mit ergänzendem Leistungsbezug
Steigende Einkommen wirken sich direkt auf die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften aus. So ging die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem erwerbstätigen Leistungsbezieher und ergänzendem Arbeitslosengeld II-Bezug zurück. Im Dezember 2015* bezogen 3.665 Personen ergänzend Arbeitslosengeld
II, 349 oder 8,7 Prozent weniger als noch vor einem Jahr.
Bedarfsgemeinschaften mit Kindern
Im Landkreis ist auch die Zahl der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern gesunken. Bezogen im Dezember 2014 noch 1.262 Bedarfsgemeinschaften mit Kind Arbeitslosengeld II, so waren es ein Jahr später 1.184. Das ist ein Rückgang von 5,4 Prozent (-67).
Alleinerziehende mit Kind profitieren weniger stark von dieser positiven Entwicklung. Sie erzielen mit ihrer Erwerbstätigkeit oftmals kein ausreichendes Einkommen,
um den Transferbezug zu vermeiden. Im Dezember 2015 bezogen 1.672 Alleinerziehende mit mindestens einem Kind Arbeitslosengeld II. Vor einem Jahr
waren es 1.715, der Rückgang fiel also mit 1,9 Prozent (-33) etwas geringer aus.
Das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt verschiebt sich quantitativ und qualitativ. Das Arbeitskräftepotential verringert sich. Daher müssen wir in Zukunft Potentiale noch stärker nutzen. Besteht
bei Arbeitgebern grundsätzlich die Bereitschaft für die Einstellung von z.B. Langzeitarbeitslosen, kann der gemeinsame Arbeitgeberservice von Jobcenter und der Agentur für Arbeit Sangerhausen unterstützen, sagt Sylvia Kühnel, stellvertretende Leiterin der Agentur für Arbeit Sangerhausen.
*Gesicherte statistische Daten liegen erst nach einer Wartezeit von 3 Monaten vor.