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Di, 17:10 Uhr
22.03.2016
Die Arbeitsagentur informiert

Fristen beim Kurzarbeitergeld!

Auch in der nun bald hinter uns liegenden Winterperiode (Schlechtwetterzeitraum vom 1. Dezember 2015 bis 31. März 2016) haben zahlreiche Unternehmen
witterungsabhängiger Branchen Saison-Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen. Betriebe des Baugewerbes, des Dachdeckerhandwerks, des Garten-, Landschafts- und
Sportplatzbaus sowie des Gerüstbaus konnten dadurch die Beschäftigung ihrer Mitarbeiter sichern.

Den Arbeitnehmern blieb der Arbeitsplatz erhalten und die Unternehmen ersparen sich im Gegenzug die Personalsuche im Frühjahr, weil ihnen gut eingearbeitete Fachkräfte erhalten geblieben sind. Um keine finanziellen Nachteile in Kauf nehmen zu müssen, achten Sie bitte bei Ihren Leistungsanträgen auf Vollständigkeit und die unbedingte Einhaltung der Ausschlussfrist.

Antrag auf Erstattung für Monat - bei zuständiger Arbeitsagentur einzureichen bis spätestens:
12 / 2015 - 31.03.2016
01 / 2016 - 02.05.2016
02 / 2016 - 31.05.2016
03 / 2016 - 30.06.2016
Autor: jm

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