Mo, 02:01 Uhr
09.11.2015
Vortrag über Rechtsirrtümer in historischer Druckerei Hettstedt
Beamtenbeleidigung gibt es gar nicht
Das ist ja der Hammer! Es gibt ihn nicht im Gericht, den Hammer. Auch wenn er in ungezählten Anwaltserien und Krimis im Fernsehen vorkommt. Diese Filme spielen in den USA oder sonstwo, garantiert aber nicht in Deutschland, wo der Hammer im Gerichtssaal noch nie verwendet wurde.
Nicht anders verhält es sich mit den Perücken auf den Köpfen der Richter. In England und Australien quälen sich die Richter bis heute mit den Dingern herum, in Deutschland hingegen schon seit ewigen Zeiten nicht mehr.
In den Köpfen vieler Menschen spuken zum Teil erstaunliche Vorstellungen von dem, wie es bei Gericht zugeht. Auf lockere und überaus amüsante Weise brachte die Eisleber Rechtsanwältin Nicky A. Ernst in einer Veranstaltung in der historischen Druckerei Heise in Hettstedt Klarheit in einige Dinge. Zum Beispiel in die Frage: Wie redet man einen Richter an? Mit seinem Namen? Mit Euer Ehren und Herr Richter? Alles falsch. Richtig ist: Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende. Das Richtige zum richtigen Zeitpunkt sagen ist das nächste Thema. Den Satz Einspruch, das dürfen sie nicht fragen! wird man in deutschen Gerichtssälen nicht hören, ebenso keinen Anwalt sehen, der während seines Plädoyers ununterbrochen bedeutungsschwer den Gerichtssaal durchschreitet, um vielleicht die Geschworenen auf seine Seite zu ziehen. Geschworene? Die gibt es hierzulande nicht; hier gibt es Schöffen, die mit dem Richter urteilen. Schöffen sind Laienrichter, deren Amtsperiode fünf Jahre dauert. Interessierte können sich melden; eine Amtsperiode dauert fünf Jahre. Auf die Frage aus dem Publikum, was ein Schöffe denn verdiene, antwortete die Anwältin: Es gibt nur den Verdienstausfall. Trotzdem ist diese Aufgabe sehr interessant. Um Geld ging es auch bei der Frage, ob eine Erstberatung bei einem Anwalt wie zu DDR-Zeiten kostenlos sei. Nein, da hat der Gesetzgeber schon einen Riegel vorgeschoben. Selbst in ihrer Freizeit beantworten Anwälte nicht gern Fragen, da viele Probleme verlangen, dass auch ein Anwalt sich erst einmal hineinarbeiten muss.
Verträge schließen, Verträge lösen – was ist wie möglich? Wie viel Zeit hat jemand, von einem Vertrag zurückzutreten? Im Publikum gab es hierzu Rätselraten. Zwei Wochen, einen Monat? Das geht gar nicht, war die Antwort der Anwältin. Egal, ob mündlich oder schriftlich geschlossen: Mit dem Handschlag oder der Unterschrift ist der Drops gelutscht, so Frau Ernst. Verträge gelten ab sofort. Selbst beim Kauf eines Artikels in einem Geschäft gibt es kein Rückgaberecht. Viele Geschäfte tun das zwar, vom Gesetz her ist es aber ausgeschlossen. Ausnahmen sind Reklamationen, weil etwas Erworbenes kaputt ist. Dann dürfen Verbraucher von Käufen zurücktreten. Und: Wenn sie es in diesem Geschäft gekauft haben, können sie es sogar ohne Kassenbon zurückgeben.
Das Strafrecht hält manche kleine Überraschung für Menschen bereit, die es vorzugsweise im Fernsehen behandelt sehen. Beispiel Beamtenbeleidigung. Die gibt es in Deutschland überhaupt nicht. Es handelt sich immer um eine normale Beleidigung. Und hier ist die Bandbreite gewaltig, wo eine Beleidigung anfängt und wo sie aufhört. So war es keine Beleidigung, als hierzulande noch grüne Uniformen getragen wurden, den Beamten mit folgenden Worten nach dem Weg zu fragen: Herr Oberforstmeister, geht es da entlang?
Wer von Ihnen hat im Supermarkt schon mal eine Weintraube gegessen? Etliche Arme gingen nach oben, und niemand der Anwesenden war sich seiner Schuld bewusst. Mundraub hieß das früher, und das war nicht strafbar. Das ist nur zum Teil richtig, meinte die Referentin. Grundsätzlich war dies bis 1976 nicht strafbar aber trotzdem wurde Mundraub als grenzwertig eingestuft. Heute ist das Naschen einer Weintraube nur noch Diebstahl.
Ein letztes Thema: Fahrerflucht. Im Juristendeutsch heißt das Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Dafür kann es bis zu drei Jahre Gefängnis geben. Man muss die Polizei rufen und warten, bis sie da ist. Die nehmen die Daten auf, und erst dann kann man sich entfernen, warb die Anwältin um Besonnenheit.
An diesem Abend gab es in der Druckerei niemanden, der vorzeitig die Flucht nach Hause antrat. Dafür war der Vortrag viel zu kurzweilig.
Jochen Miche
