Kindergeld mit 18
Vereinfachtes Antragsverfahren
Dienstag, 11. Februar 2025, 10:49 Uhr
Die Familienkasse bietet eine bequeme Lösung für den weiteren Kindergeldbezug für volljährige Kinder an. Drei Monate vor Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes erhalten die Familien ein Schreiben der Familienkasse...
Darin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.
6-Wochen-Frist beachten
Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis
sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung). Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für
die Antragstellung erforderlich. Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien
Autor: redDarin wird ein Zugangscode für die Nutzung des Online-Kindergeld-Service übermittelt. Ein unterschriebener Antrag ist damit nicht mehr erforderlich.
6-Wochen-Frist beachten
Um eine Unterbrechung der Kindergeldzahlungen zu vermeiden, steht den Kindergeldberechtigten bis
sechs Wochen vor der Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes das vereinfachte Antragsverfahren zur Verfügung. Hierbei genügt die elektronische Übermittlung des erforderlichen Nachweises (z. B. Studienbescheinigung). Dieser wird als Änderungsantrag für das Kindergeld gewertet.
Nach Ablauf dieser Frist ist ein unterschriebener Antrag oder eine Online-Identifizierung mit BundID für
die Antragstellung erforderlich. Die Familienkasse informiert in beiden Fallkonstellationen die Familien
