nnz-online
Agentur für Arbeit informiert

Regelungen zum Kurzarbeitergeld verlängert

Mittwoch, 09. März 2022, 11:56 Uhr
Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06. beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit...

Demnach besteht weiterhin Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet.

Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.

Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen.

„Das Kurzarbeitergeld hat sich zu einem wichtigen Instrument bei der Bekämpfung der Folgen der Corona-Pandemie entwickelt. Dank der Kurzarbeit sind viele Beschäftigungsverhältnisse erhalten geblieben. Unternehmen standen damit nicht vor der Entscheidung, Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen entlassen zu müssen. Gerade in Zeiten der Fachkräfteknappheit ist es für Firmen existenziell wichtig, die Fachkräfte im Unternehmen zu halten und so bei einer verbesserten Auftragslage sofort wieder durchstarten zu können“, sagte Johannes Langenkamp, Vorsitzender der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Förderung von Weiterbildung
Autor: red

Drucken ...
Alle Texte, Bilder und Grafiken dieser Web-Site unterliegen dem Urherberrechtsschutz.
© 2026 msh-online.de