Bund der Steuerzahler gibt Tipps zum Jahresende
Was Sie jetzt noch erledigen sollten
Samstag, 18. Dezember 2021, 14:44 Uhr
Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel sollten Steuerzahler noch einige Dinge erledigen, um sich Steuervorteile zu sichern. Konkrete Hinweise gibt der Bund der Steuerzahler in seinem BdSt- INFO-Service Nr. 27: Steuerendspurt 2021...
Im Einzelnen: Aufgrund von Corona gab es besondere Regelungen und Förderprogramme, die zeitnah auslaufen. So etwa der Corona-Bonus, bei dem Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten können. Ab April 2022 werden für solche Prämien wieder Steuern fällig.
Ist eine Extra-Prämie für Arbeitnehmer im Betrieb geplant, sollte diese also möglichst bis März 2022 ausgezahlt werden, damit der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Ein weiteres Thema ist der Dienstwagen, der in Corona-Zeiten oft stehen blieb. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer prüfen, ob das Auto an weniger als 15 Tagen im Monat für den Arbeits- weg genutzt wurde. Dann kann sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen.
Zum Jahreswechsel stehen auch wieder zwingend wichtige Anpassungen an. So steigt der Mindestlohn ab Januar 2022 erneut – hier müssen Arbeitsverträge angepasst werden. Da der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, muss auf eine Anpassung der Arbeitsstunden geachtet werden. Ansonsten droht die Überschreitung der 450-Euro Grenze.
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft wer- den sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.
Diese und zahlreiche weitere Tipps z.B. für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 27. Er steht Mitgliedern auf www.steuer- zahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der Hotline 0800/8838388 oder unter der E-Mail info@steuerzahler-thueringen.de kostenlos anfordern.
Autor: redIm Einzelnen: Aufgrund von Corona gab es besondere Regelungen und Förderprogramme, die zeitnah auslaufen. So etwa der Corona-Bonus, bei dem Arbeitnehmer bis zu 1.500 Euro steuerfrei erhalten können. Ab April 2022 werden für solche Prämien wieder Steuern fällig.
Ist eine Extra-Prämie für Arbeitnehmer im Betrieb geplant, sollte diese also möglichst bis März 2022 ausgezahlt werden, damit der Bonus steuer- und sozialversicherungsfrei bleibt.
Ein weiteres Thema ist der Dienstwagen, der in Corona-Zeiten oft stehen blieb. In diesem Fall sollten Arbeitnehmer prüfen, ob das Auto an weniger als 15 Tagen im Monat für den Arbeits- weg genutzt wurde. Dann kann sich der Ansatz der tatsächlichen Fahrten lohnen.
Zum Jahreswechsel stehen auch wieder zwingend wichtige Anpassungen an. So steigt der Mindestlohn ab Januar 2022 erneut – hier müssen Arbeitsverträge angepasst werden. Da der Mindestlohn auch für Minijobs gilt, muss auf eine Anpassung der Arbeitsstunden geachtet werden. Ansonsten droht die Überschreitung der 450-Euro Grenze.
Werden Belege schon vor dem Jahreswechsel sortiert und ein Kassensturz gemacht, lässt sich zum Beispiel besser entscheiden, ob noch in diesem Jahr eine neue Brille gekauft wer- den sollte oder ob Ausgaben besser verschoben werden.
Diese und zahlreiche weitere Tipps z.B. für Arbeitnehmer, Unternehmer, Senioren, Sparer und Vermieter enthält der neue BdSt-INFO-Service Nr. 27. Er steht Mitgliedern auf www.steuer- zahler.de zum Download zur Verfügung. Jeder Interessierte kann die Steuerinformation unter der Hotline 0800/8838388 oder unter der E-Mail info@steuerzahler-thueringen.de kostenlos anfordern.
