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Corona und die Nachbarn

Der Blick über den Tellerrand

Mittwoch, 28. April 2021, 19:30 Uhr
Corona ist kein deutsches Problem, sondern ein weltweites. Angesichts nicht endender, nationaler Debatten lohnt es sich, einmal über den Tellerrand zu blicken und zu schauen, wie die Nachbarn mit dem Virus umgehen…



Impfmarathon im Schneckentempo, ständig neue Regeln, ein bisschen lockern hier, ein bisschen schließen da - das deutsche Corona-Wirrwarr im Jahr 2021, es zehrt selbst am Geist eher stoischer Gemüter. Aber man ist ja nicht allein mit dem Virus, der Rest der Welt hat auch zu kämpfen. Wie also gehen unsere Nachbarn im Moment mit der Pandemie um?

Wir werfen einen Blick auf fünf europäische Länder: unsere direkten Nachbarn Frankreich und Polen, auf das „schwedische Modell“, das im letzten Jahr so schwer gebeutelte Italien und die Briten. Für die Mitglieder der Europäischen Union wurde, in Ermangelung ausreichender Sprachkenntnis, auf die deutschsprachigen Daten der EU zurückgegriffen. In Sachen Großbritannien wurden die Seiten der britischen Regierung bemüht.

Noch eine Anmerkung: die kurz zusammengefassten Informationen haben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

Frankreich
  • Daten vom 26.04.
  • Einwohner: ca. 67 Millionen
  • Neuinfektionen: 5959
  • neue Todesfälle: 398
  • Infizierte gesamt: 5.56 Millionen
  • Neuinfektionen im Wochenschnitt: 29.693
  • Covid-Patienten in Krankenhäusern: 30.596
  • Davon intensiv: 6001


Frankreich ist dicht. Zur Zeit gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 6 Uhr, die nur aus zwingenden Gründen im Umkreis von 10 Kilometern ausgesetzt werden kann. Wer weiter reisen will, braucht ein „Reisezertifikat“. Bei Missachtung drohen Geldstrafen von 135 bis 3750 Euro. Einzelhandel Gastronomie, sportliche Einrichtungen und kulturelle Angebote sind geschlossen, ausgenommen sind Apotheken, der Lebensmittelhandel und „Dienstleistungen der persönlichen Betreuung“. Parks, Strände und andere Frischluftbereiche sind mit Einschränkungen zugänglich.

Für alle Personen über 11 Jahren gilt in öffentlichen Räumen, Verkehrsmitteln und anderen möglicherweise überfüllten Bereichen sowie in der Schule Maskenpflicht. Ausgenommen sind Kindergärten. Der Mindestabstand wurde mit einem Meter festgesetzt. Bei einem „Hochrisikokontakt“, Covid-19 Symptomen oder einem positivem Testergebnis sind sieben Tage Quarantäne angesagt. Klingen die Symptome im Laufe dieser Zeit ab, kann die Isolierung nach einem negativen Test aufgehoben werden.

Polen
  • Daten vom 27.04.
  • Einwohner: ca. 38 Millionen
  • Neuinfektionen: 5711
  • Neue Todesfälle: 460
  • Infizierte gesamt: 2.76 Millionen
  • Todesfälle gesamt: 65.897
  • Neuinfektionen im Wochenschnitt: 9066


Je nach regionaler Lage können die Maßnahmen bei unseren östlichen Nachbarn unterschiedlich restriktiv ausfallen. Grundsätzlich gelten Maskenpflicht und ein Abstand von 1,5 Metern in der Öffentlichkeit. Versammlungen sind, mit Maske und Abstand, für maximal fünf Personen erlaubt, Gruppen müssen mindestens 100 Meter Abstand halten. Sportveranstaltungen finden ohne Zuschauer statt, Messen, Ausstellungen, Kongresse und Konferenzen können nur digital durchgeführt werden. Hochzeiten, Kommunion und andere „besondere Feiern und Partys“ sind tabu.

Der Einzelhandel ist unter strengen, sanitären Vorschriften geöffnet, touristische Unterkünfte können nur von bestimmten Personengruppen genutzt werden, zum Beispiel Kraftfahrern, dem Personal von Zügen und Flugzeugen, Prüflingen oder Sportlern und ihren Trainern. Gastronomie und kulturelle Angebote sind geschlossen, Dienstleistungen wie Kosmetik und Friseur können aber genutzt werden. Im Nahverkehr ist die Personenzahl begrenzt, gleiches gilt auch für die Kirchen. Hier darf pro 20 Quadratmeter eine Person eingelassen werden. Eine Quarantäne dauert mindestens zehn Tage und es kann sein, dass die Einhaltung der Auflagen auch von der Polizei überprüft wird.

Schweden
  • Daten vom 22.04.
  • Einwohner: ca. 10 Millionen
  • Neuinfektionen: 6267
  • Neue Todesfälle: 41
  • Infizierte gesamt: 953.254
  • Todesfälle gesamt: 13.986
  • Neuinfektionen im Wochenschnitt: 7171


In Schweden setzt man weniger auf strikte Vorgaben, sondern vielmehr auf Empfehlungen. Eine allgemeine Maskenpflicht gibt es demnach nicht, im öffentlichen Raum wird das Anlegen von Mund-Nasen-Schutz aber empfohlen. Museen, Theater, Schwimmbäder, Sportzentren und ähnliche Einrichtungen sind seit Mitte Dezember geschlossen. Versammlungen zur religiösen Praxis sind auf maximal sechs Personen beschränkt, bei Beerdigungen dürfen bis zu 20 Trauergäste anwesend sein. Der Einzelhandel ist offen, arbeitet jedoch nach individuellen Regeln, etwa mit Blick auf die Kundenzahl. Ähnlich sieht es in der Touristik und im Dienstleistungssektor aus: die Schweden sind dazu angehalten, Vorsicht walten zu lassen. Restaurant- oder Kneipenbesuche sind nur unter Einschränkungen möglich. Nach 20 Uhr wird kein Alkohol mehr ausgeschenkt, pro Tisch dürfen sich maximal vier Personen aufhalten.

Italien
  • Daten vom 27.04.
  • Einwohner: ca. 60 Millionen
  • Neuinfektionen: 10.398
  • Neue Todesfälle: 373
  • Infizierte gesamt: 3.981.512
  • Todesfälle gesamt: 119.912
  • Neuinfektionen im Wochenschnitt: 12.921
  • Covid-Patienten in Krankenhäusern: 23.060
  • Davon Intensiv: 2748


Der Umgang der Italiener mit der Pandemie gestaltet sich…vielschichtig. Noch bis zum 31.7. gilt der allgemeine Notstand. Dazu gehört eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, im ÖPNV und dort, wo das Einhalten des Mindestabstandes nicht möglich ist. Darüberhinaus bestehet die Pflicht, Masken auch im freien mit sich zu führen und dort zu tragen, wo eine Isolation nicht möglich ist. Ausnahmen gelten für Kinder unter sechs Jahren, Sporttreibende und bei Behinderung. Wer Besuch von außerhalb des eigenen Haushaltes bekommt, sollte auch in den eigenen vier Wänden Maske tragen, das ist allerdings nur eine Empfehlung. Bei Gruppensport gelten zwei Meter Abstand, ansonsten 1 Meter.

Soweit die allgemeinen Regeln. Je nach Situation sind die Regionen der Republik zusätzlich in drei Bereiche eingeteilt: Gelb, Orange und Rot. In „gelben“ Bereichen sind Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Teilnehmern an der frischen Luft (500 im Innenbereich) erlaubt, außerdem hat die Gastronomie unter freiem Himmel geöffnet und auch touristische Angebote sind unter Einschränkungen möglich. In Gelb und Orange kann man für den Haarschnitt oder die Maniküre zum Experten gehen, der Einzelhandel ist mit gestaffeltem Zugang und Abstand geöffnet. Zusammenkünfte von vier Personen plus Minderjährige sind unter Gelb innerhalb der Region möglich. Fällt man bereits in den Bereich Orange, geht das nur noch innerhalb der eigenen Gemeinde. Bei Rot, man vermutet es schon, geht nichts mehr. Und dann gibt es noch „Grün“. Das gibt es aber nur auf einem Pass für Einwohner, die eine Infektion überstanden haben oder voll geimpft wurden. Der Pass gilt in diesen Fällen für sechs Monate und berechtigt zum Reisen innerhalb Italiens, auch zu touristischen Zwecken. „Grün“ gibt es auch nach einem negativen PCR-Test, dann allerdings nur für 48 Stunden. Wer ohne Pass unter Rot und Orange interregional unterwegs sein will, braucht triftige Gründe wie Arbeit, Studium oder Gesundheit.

Das Vereinigte Königreich
  • Daten nach John Hopkins University Coronavirus Resource Center
  • Einwohner: ca. 66,6 Millionen
  • Neuinfektionen 27.04.: 2.697
  • Neue Todesfälle: 17
  • Infektionen gesamt: 4.425.262
  • Todesfälle gesamt: 127.705


Im vereinigten Königreich gelten unterschiedliche Regelungen für Wales, Schottland, Nord-Irland und England. Die hier zusammengetragenen Angaben beziehen sich allein auf England und hier ist seit dem 12. April wieder eine ganze Menge möglich. Einzelhandel, Dienstleistungen, Zoo’s, Parks, Kinos, öffentliche Gebäude und noch einiges mehr sind wieder geöffnet. Was aber nicht heißt, dass es gar keine Einschränkungen mehr gibt. Treffen an der frischen Luft sind für sechs Personen aus zwei Haushalten möglich, Kinder fallen dabei ebenfalls in die Rechnung. In Innenräumen darf man nur mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes oder der „support bubble“ zusammenkommen. Eine solche „Unterstützungs-Blase“ darf aus den Mitgliedern zweier Haushalte bestehen, wer dafür wann in Frage kommt unterliegt wiedr einer ganzen Reihe an eigenen Regeln.

Hochzeiten können mit bis zu 15 Personen gefeiert werden, Übernachtungen und sportliche Aktivität sind individuell oder zusammen mit Mitgliedern der „support bubble“ möglich. Bewohner von Pflegeheimen dürfen bis zu zwei Personen benennen, die sie regelmäßig besuchen dürfen.

Die gesetzliche Maskenpflicht gilt für den Innenraum, der Mindestabstand wurde mit zwei Metern festgesetzt. Den „guidelines“ sollten auch Geimpfte folgen. Bei Zuwiderhandlung können Geldstrafen drohen. Für eine illegale Hausparty mit mehr als 15 Personen können, beim ersten Vergehen, 800 Pfund fällig werden. Bei weiteren Vergehen verdoppelt sich die Summe. Wer eine Party mit mehr als 30 Personen organisiert und erwischt wird, kann bis zu 10.000 Pfund Strafe berappen.

Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay
Autor: red

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