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Halten sich hartnäckig:

Elf Irrtümer zum Mietrecht

Donnerstag, 16. Mai 2019, 07:17 Uhr
Immer wieder enden Streitereien zwischen Mietern und Vermietern vor Gericht. Rund 200 000 Prozesse sind es im Jahr. Die Stiftung Warentest hat für die Juni-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest die 11 größten Irrtümer rund um das Mietverhältnis zusammengestellt und geklärt...


So kann der Vermieter eine teilweise Untervermietung nicht generell verbieten. Genauso wenig darf der Vermieter einen Zweitschlüssel für die vermietete Wohnung behalten. Und er darf nicht generell festlegen, dass in der Mietwohnung keine Haustiere gehalten werden dürfen.

Kennen Mieter und Vermieter ihre Rechte, hilft das Ärger zu vermeiden und Gerichtskosten zu sparen. Trotzdem halten sich viele Irrtümer hartnäckig. So wie dieser: Wer drei potentielle Nachmieter vorschlägt kommt früher aus dem Mietvertrag. Das stimmt nicht, denn ein Mieter kann das Mietverhältnis nicht vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden. Der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu akzeptieren.

Wenn es mehrere Hauptmieter gibt und einer ausziehen und den Mietvertrag für sich kündigen möchte, müssen auch alle anderen Hauptmieter kündigen. Sonst bleibt das Mietverhältnis auch für den Hauptmieter, der längst ausgezogen ist, bestehen, und er haftet weiterhin für die Miete.

Der Artikel Mietrecht findet sich in der Juni-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online unter www.test.de/faq-mietrecht abrufbar.
Autor: red

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