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Rückblick 2003 bis heute

Dienstag, 12. Februar 2019, 17:30 Uhr
Der Verein Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung e. V. machte einen Rückblick auf die letzten Jahre. Hier der 3. Teil der dreier Dokumentation...

Hilfe benötigten auch viele Beitragszahler 2017/2018 aus Sachsenburg, dem ehemaligen Ortsteil von Oldisleben. Die Zusammenarbeit war nicht einfach, hatte ich den Eindruck, dass ständig der ehemalige stellvertretende Bürgermeister Herr K. Mehle bestimmte, wer einen Beitragsbescheid erhalten darf und wie die Berechnung aussehen muss.

Dank eines Vereinsmitglieds wurden Mehrkosten i. H. vom ca. 60 T €, die zu viel in die Nebenanlagen gepackt wurden, zurückgerechnet. (Kyffhäuser-Nachrichten berichteten) Ob das mit oder ohne MwSt. war, ist mit unbekannt, bekannt ist aber, dass Herr Mehle in unserem Beisein (Vereinsmitglied und mir) dem damaligen Bauamtsleiter Herrn Lange Anweisungen erteilte, die Gemeindegrundstücke so zu berechnen, wie er es wollte, das war zu Gunsten der Gemeinde und nicht nach dem damaligen ThürKAG. Das wurde bis heute durch die zuständige Kommunalaufsicht offensichtlich ignoriert, ansonsten wäre eine erneute Neuberechnung durchgeführt worden und der Kommunalaufsicht in Sondershausen vorgelegt.

Der Fall Sachsenburg ist noch nicht abgeschlossen, weil noch sehr vieles geklärt werden muss, wie z. B. die Kosten der Entwässerung, die in die Nebenanlagen mit einberechnet wurden, aber nach Sichtung vor Ort dort nicht sind, ebenso muss geklärt werden, ob die Förderrichtlinie bei der Beitragsberechnung richtig angewandt wurde und ob die Beitragsberechnung von den zuwendungsfähigen Kosten oder von der Gesamtkostensumme nach Satzung berechnet wurde. Festgestellt werden muss noch, ob die Kommune tatsächlich ca. 167000 € Mehreinnahmen mit den Beitragszahlungen hatte oder ob der Fördermittelgeber bei der Schlussrechnung wirklich nur von Vorschlägen ausgegangen ist, bzw. die Beitragszahler vom 2. BA gar keinen Beitrag hätten bezahlen müssen, oder die Gesamtsumme nur um die 50000 € beträgt.

Leider liegt uns weder eine Ausschreibung für die OD Sachsenburg B 85 und B 86 bis Bahnübergang vor noch der gesamte Verwendungsnachweis mit Anlagen, also Zwischenbescheide mit Änderungen der Gesamtsummen und der Schlussrechnung mit dem Sachbericht der Anlagen und dem Finanzierungsplan. Im Finanzierungsplan müssen die Gesamtkosten, die zuwendungsfähigen Kosten, die Landeszuweisungen, die Eigenmittel und die Beiträge Dritter (Beitragszahler), eventuell noch Zuwendungen Dritter ersichtlich und für einen Widerspruchsführenden nachvollziehbar sein. Nur das nennt man Demokratie!

Bekannt ist auch, dass der Bau in drei Abschnitten erfolgte, aber nur 2 berechnet wurden. Die Nebenanlage zum Bahnübergang, welche im 1. BA mit errichtet wurde, blieb bei der Heranziehung von Beitragsbescheiden unberücksichtigt – also viele Unklarheiten, die noch im Raum stehen.
Bis zur vollständigen Klärung bleiben die Widersprüche aufrecht – unser Anwalt wurde jetzt noch mit hinzugezogen.

Fortsetzung folgt.
Doris Weber
Verein Haus & Grund Heldrungen u. Umgebung e. V.
Anmerkung der Redaktion:
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Autor: khh

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