Potentiale statt Hemmnisse
Menschen mit Handicap am Arbeitsmarkt
Freitag, 30. November 2018, 09:55 Uhr
Schwerbehinderte Menschen haben nach wie vor Probleme, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Im November 2018 waren im Landkreis Mansfeld-Südharz (MSH) insgesamt 266 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet (Agentur für Arbeit: 102 und Jobcenter: 164)...
Das ist zwar ein Rückgang zum Vorjahr um 12 Personen oder 4,3 Prozent. Dennoch profitiert diese Personengruppe noch nicht von dem insgesamt stabilen Arbeitsmarkt- trotz Nachwuchssorgen und Fachkräfteengpässen in einigen Branchen.
Die Beratung und Vermittlung der Menschen mit Einschränkungen ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen unserer Arbeit und begleitet uns das gesamte Jahr. Im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3.Dezember mobilisieren wir unsere Aktivitäten. Deshalb gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservice gezielt auf Unternehmen zu. Im Mittelpunkt der Gespräche steht dabei, die Potentiale der Menschen mit Einschränkungen, statt nur die Hemmnisse zu sehen, sagt Martina Scherer, die Leiterin der Sangerhäuser Arbeitsagentur.
Eine Gleichstellung kann den Arbeitsmarktzugang erleichtern
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das gelingt immer dann, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Der Antrag auf Gleichstellung kann formlos, das heißt mündlich, telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Mit der Gleichstellung erwirbt man prinzipiell den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten dieselben Bestimmungen, z.B. besonderer Kündigungsschutz, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste und Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie z.B. Lohnkostenzuschüsse). Eine Gleichstellung kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.
Nähere Informationen zum Thema Gleichstellung gibt es telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 55 55 00 oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
Autor: nisDas ist zwar ein Rückgang zum Vorjahr um 12 Personen oder 4,3 Prozent. Dennoch profitiert diese Personengruppe noch nicht von dem insgesamt stabilen Arbeitsmarkt- trotz Nachwuchssorgen und Fachkräfteengpässen in einigen Branchen.
Die Beratung und Vermittlung der Menschen mit Einschränkungen ist eine wichtige Aufgabe im Rahmen unserer Arbeit und begleitet uns das gesamte Jahr. Im Zusammenhang mit dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung am 3.Dezember mobilisieren wir unsere Aktivitäten. Deshalb gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeberservice gezielt auf Unternehmen zu. Im Mittelpunkt der Gespräche steht dabei, die Potentiale der Menschen mit Einschränkungen, statt nur die Hemmnisse zu sehen, sagt Martina Scherer, die Leiterin der Sangerhäuser Arbeitsagentur.
Eine Gleichstellung kann den Arbeitsmarktzugang erleichtern
Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden. Das gelingt immer dann, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Der Antrag auf Gleichstellung kann formlos, das heißt mündlich, telefonisch oder schriftlich gestellt werden. Mit der Gleichstellung erwirbt man prinzipiell den gleichen Status wie schwerbehinderte Menschen. Damit gelten dieselben Bestimmungen, z.B. besonderer Kündigungsschutz, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung, Betreuung durch spezielle Fachdienste und Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber (wie z.B. Lohnkostenzuschüsse). Eine Gleichstellung kann befristet oder unbefristet ausgesprochen werden.
Nähere Informationen zum Thema Gleichstellung gibt es telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 4 55 55 00 oder im Internet unter www.arbeitsagentur.de.
