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Agentur für Arbeit

Bescheinigung auch elektronisch

Mittwoch, 08. November 2017, 11:40 Uhr
Das Jahresende oder die Winterzeit bedeuten für einige Menschen auch Arbeitslosigkeit. Sei es das Auslaufen befristeter Verträge oder die witterungsbedingte Kündigung. Wichtig ist dann, dass der Arbeitgeber zügig die erforderliche Arbeitsbescheinigung ausstellt – auch elektronisch.

Für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers eine Grundvoraussetzung. Was viele Unternehmen nicht wissen: Die Arbeitsbescheinigung kann auch erstellt werden, wenn die letzte Lohnabrechnung noch offen ist. Mit dem schnellen Erstellen der Arbeitsbescheinigung tragen Arbeitgeber dazu bei, dass ihren (ehemaligen) Arbeitnehmern das Arbeitslosengeld schnell bewilligt und damit auch rechtzeitig ausgezahlt werden kann. In den meisten Fällen kann die Arbeitsbescheinigung bereits vor dem letzten Tag der Beschäftigung ausgestellt werden, denn in der Bescheinigung sind nur die Monatsvergütungen einzutragen, die am letzten Tag der Beschäftigung bereits abgerechnet sind. Mit BEA (Bescheinigung elektronisch annehmen) können Arbeitgeber Bescheinigungen für das Arbeitslosengeld elektronisch an die Agentur für Arbeit übermitteln.

Dies gilt für die Arbeitsbescheinigung, die EU-Arbeitsbescheinigung und die Nebeneinkommensbescheinigung. Die von Arbeitgebern erstellten Bescheinigungen werden auf Plausibilität und Vollständigkeit geprüft, die Annahme wird quittiert. Die hohe Qualität der Bescheinigungen vermeidet unnötige Rückfragen und verkürzt die Arbeitsprozesse.

Die Unternehmer vereinfachen ihre Prozesse und ihre Archivierung. Sie brauchen keinen Ausdruck für ihre Arbeitnehmerinnen oder ihren Arbeitnehmer erstellen. Das übernimmt die Agentur für Arbeit für den Arbeitgeber. Gleichzeitig sparen sie Porto, Druck und Papier. Unternehmer erhalten eine Quittung über ihre erfolgreiche Meldung. Sie tragen kein Verlustrisiko, da die Unterlagen elektronisch an die Agentur für Arbeit übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt Neuer eService BEA – Elektronische Bescheinigung.
Autor: msh

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