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Teure Ratenkredite wieder loswerden

Freitag, 17. Februar 2017, 09:45 Uhr
Teure Ratenkredite können widerrufen und rückabgewickelt werden, weil ihre Widerrufsbelehrungen oft fehlerhaft sind. Verbraucher können so häufig Geld sparen. Ein Ausstieg ist selbst Jahre nach Vertragsschluss und sogar dann noch möglich, wenn die Darlehen bereits abbezahlt sind, denn die Frist für Immobilienkredite gilt bei diesen Verträgen nicht...

Sind die Texte unvollständig oder anderweitig rechtlich angreifbar, können Verbraucher ihren Widerruf jederzeit erklären, weil die Widerrufsfrist mit einer falschen Widerrufsbelehrung gar nicht erst startet. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hamburg hin, die die Formulierungen von Widerrufsbelehrungen in Ratenkreditverträgen überprüft.

Insbesondere wenn mit dem Kredit eine Restschuldversicherung abgeschlossen wurde, sind die Widerrufsbelehrungen häufig falsch. "Die Gerichte sehen in der Kombination von Kredit und Versicherung ein verbundenes Geschäft. Die Widerrufsbelehrungen der Verträge müssen deutlich machen, dass bei einem Widerruf auch der verbundene Vertrag entfällt. Viele Belehrungen tun dies jedoch nicht", erläutert Gabriele Schmitz von der Verbraucherzentrale Hamburg. Die überwiegende Mehrheit der Kreditverträge, die zur Prüfung auf ihrem Tisch landet, enthalte solche fehlerhaften Widerrufsbelehrungen und könne dann noch widerrufen werden.

Nach einem Widerruf müssen Banken und Sparkassen ihren Kunden die Prämien für den Versicherungsschutz erlassen oder diese zumindest reduzieren und die darauf berechneten Zinsen ebenfalls. War der Zinssatz des Vertrags höher als zum Zeitpunkt des Abschlusses marktüblich, haben die Betroffenen außerdem ein Anrecht auf Rückzahlung zu viel gezahlter Zinsen. "Verbraucher können so oft viel Geld sparen. In einem der von uns überprüften Fälle waren es sogar 35.000 Euro", berichtet Schmitz.

Freiwillig zahlen Banken und Sparkassen die hohen Summen nicht, weiß die Verbraucherschützerin. Die Kreditinstitute wendeten zum Beispiel ein, dass die Widerrufsbelehrung nicht zu beanstanden sei und dass sich aus einem bereits beendeten und vollständig abgewickelten Vertrag keine Ansprüche und Rechte mehr herleiten ließen. "Stellen sich die Kreditgeber quer, empfehlen wir Verbrauchern, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Angesichts der hohen Summen lohnt sich dieser Schritt", so Schmitz.

Restschuldversicherungen für Kredite sind teuer und oft nutzlos. Die Versicherungspolicen sichern beispielsweise typische Risiken wie Arbeitslosigkeit nicht ausreichend ab und und schränken ihre Eintrittspflicht durch Ausschlussklauseln im Kleingedruckten weitestgehend ein. Gleichzeitig verteuern sich die Kredite durch die Versicherung unnötig, denn Versicherungsprämie und Vermittlungsprovision werden zur Kreditsumme addiert, was zu höheren Zinsforderungen führt.

Die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Hamburg überprüfen gegen ein Entgelt von 100 Euro die Widerrufsbelehrungen in Ratenkreditverträgen, liefern Ratsuchenden eine schriftlich zusammengefasste Einschätzung sowie Handlungsempfehlungen, um Geld von Banken oder Sparkassen zurückfordern zu können. Weitere Informationen zum Angebot und zum Thema sind zu finden auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg unter www.vzhh.de.
Autor: red

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