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Aus der Kreisverwaltung

Änderung Unterhaltsvorschussgesetz noch nicht beschlossen

Freitag, 27. Januar 2017, 10:40 Uhr
In den vergangenen Tagen und Wochen hat die Zahl der Anfragen zur vom Bund geplanten Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes beim Jugendamt des Landkreises Mansfeld-Südharz deutlich zugenommen. Auch gehen bereits zahlreiche Anträge von Alleinerziehenden für Kinder ab dem 12. Lebensjahr oder nach Erreichen der Höchstleistungsdauer beim Jugendamt ein, die sich auf die geplanten Änderungen beziehen.

Deshalb weisen wir darauf hin, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine Anträge auf Unterhaltsvorschuss, die auf den geplanten Änderungen basieren, angenommen und bearbeitet werden können und bitten die Betroffenen, von einer entsprechenden Antragstellung abzusehen.

Bund und Länder haben sich laut einer entsprechenden Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zwar auf Eckpunkte einer Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes geeinigt, das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen. Entsprechend sind auch noch keine konkreten Einzelheiten bekannt, dies wird erst nach Abschluss des politischen und parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens der Fall sein.

Wir weisen zudem darauf hin, dass die Reform zum 01.07.2017 in Kraft treten soll - allerdings ohne Rückwirkung. Entsprechend sollten Betroffene erst mit Inkrafttreten des Gesetzes einen Antrag stellen.

Weitere Informationen zum Thema wird der Landkreis nach Bekanntwerden der Einzelheiten des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes mitteilen, teilt Pressesprecherin Michaela Heilek mit.
Autor: red

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