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Michael Benecke bleibt Vorsitzender

Landesschülerrat wählt Vorstand

Mittwoch, 25. Januar 2017, 13:47 Uhr
v.l.n.r.: Selina Gosch, Emily Schieferdecker, Rebekka Irma Grotjohann, Michael Benecke, Staatssekretärin Edwina Koch-Kupfer, Marcella Pach, Maximilian Wozny  (Foto: Ministerium für Bildung) v.l.n.r.: Selina Gosch, Emily Schieferdecker, Rebekka Irma Grotjohann, Michael Benecke, Staatssekretärin Edwina Koch-Kupfer, Marcella Pach, Maximilian Wozny (Foto: Ministerium für Bildung)
Michael Benecke bleibt Vorsitzender des Landesschülerrates in Sachsen-Anhalt. Der 16-jährige Schüler der Jeetze-Schule in Salzwedel wurde heute im Rahmen der regulären Vorstandswahlen bestätigt. Rebekka Irma Grotjohann (18 Jahre, Prof. Friedrich-Förster-Gymnasium Haldensleben) wurde zu seiner Stellvertreterin gewählt.

Den Vorstand komplettieren die Beisitzer Emily Schieferdecker (17 Jahre, Agricola-Gymnasium Hohenmölsen), Maximilian Wozny (17 Jahre, Berufsbildende Schule Mansfeld-Südharz), Marcella Pach (16 Jahre, Petri-Sekundarschule Schwanebeck) sowie Selina Gosch (16 Jahre, Heinrich-Heine-Gymnasium Bitterfeld-Wolfen). Bildungsstaatssekretärin Edwina Koch-Kupfer gratulierte den Mitgliedern des Vorstandes zu deren Wahl.

„Das ehrenamtliche Engagement des Landesschülerrates ist enorm wichtig und wertvoll für die gesamte Schülerschaft im Land. Auch das Bildungsministerium profitiert von einem engagierten Landesschülerrat, der die Positionen von Schülerinnen und Schülern in die bildungspolitischen Diskussionen einbringt. Für diese verantwortungsvolle Aufgabe wünsche ich dem neuen Vorstand den notwendigen Mut sowie viel Erfolg. Ich hoffe, dass die konstruktive, kritische und lebendige Zusammenarbeit mit dem Landesschülerrat auch in Zukunft fortgesetzt wird“, so Bildungsstaatssekretärin Koch-Kupfer.

Hintergrund:
Im Landesschülerrat werden die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen des Landes Sachsen-Anhalt vertreten. Der Landesschülerrat wirkt in allen wichtigen allgemeinen Fragen mit, die die Belange der Schülerinnen und Schüler berühren. Er wirkt z.B. mit bei allgemeinen Bestimmungen über Erziehungs- und Bildungsziele, Richtlinien für die Gestaltung von Schulanlagen, Rahmenvorschriften für Hausordnungen.
Autor: red

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