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Verbraucherrechte

Tipps zum Weihnachtsshopping

Freitag, 02. Dezember 2016, 10:51 Uhr
Alle Jahre wieder steht er an: Der Kauf von Weihnachtsgeschenken für Familie, Freunde und Bekannte. Ob die Präsente im Geschäft vor Ort oder online gekauft werden, Verbraucher sollten ihre Rechte kennen – sei es zum Umtausch, zur Rückgabe oder zum Widerruf von Online-Bestellungen.

Bei der Suche nach den passenden Geschenken zum Weihnachtsfest haben Verbraucherinnen und Verbraucher heute die Wahl. Die oft glitzernd geschmückten Geschäfte vor Ort können inspirieren und bieten den Vorteil, die potenziellen Geschenke in die Hand nehmen zu können. Wer online einkauft, kann dies zu jeder Uhrzeit tun und erspart sich den Gang in die häufig vollen Innenstädte und Einkaufszentren. Doch es gibt noch weitere Unterschiede zwischen dem analogen und dem digitalen Einkauf.

Kein allgemeines Umtauschrecht
Stößt ein Weihnachtsgeschenk nicht auf die erhofften glänzenden Augen, versuchen viele Verbraucher, in den Tagen nach dem Fest einen passenden Ersatz zu finden. Dabei gilt: Beim Kauf im Geschäft vor Ort ist der Verkäufer nicht dazu verpflichtet, einen Umtausch anzubieten. Wenn Händler ein Umtausch- oder Rückgaberecht anbieten, erfolgt dies aus Kulanz. Viele Geschäfte kommen ihren Kunden hier entgegen. Gerade in der Weihnachtszeit werden Fristen für einen Umtausch oder eine Rückgabe sogar bewusst verlängert. Verbraucher sollten sich aber in jedem Fall vor Ort über die genauen Bedingungen informieren, damit keine Missverständnisse aufkommen.

Fallen beim Online-Kauf vermeiden
Bevor man die Weihnachtsgeschenke online bestellt, sollte zu Beginn geprüft werden, ob der digitale Händler seriös ist. Wichtig sind etwa ein vollständiges und korrektes Impressum sowie eine leichte telefonische Erreichbarkeit. Hat der Händler seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union, sollten die Kaufbedingungen genau geprüft werden. Wichtige Verbraucherrechte, die in der EU einheitlich geregelt sind, gelten dann nicht. Bei der Beurteilung, ob ein Shop seriös ist, helfen Gütesiegel.

Anerkannt hohe Qualitätskriterien erfüllen die vier Gütesiegel "Trusted Shops", "TÜV Süd Safer Shopping", "Internet Privacy Standards" und "EHI Geprüfter Online-Shop". Zur Überprüfung können sie angeklickt werden. Der Nutzer wird dann zur Zertifizierungs-Seite weitergeleitet.

Pünktliche Lieferung sicherstellen
Auch die schönste Geschenkidee hilft nicht weiter, wenn die Ware erst nach den Festtagen geliefert wird. Verbraucher sollten beim Online-Einkauf deshalb auf einen verbindlichen Liefertermin achten. Gerät der Händler in Lieferverzug, kann man die Bestellung widerrufen und sein Geld zurückerhalten. Wird verbindlich zugesagt, dass die Ware bis Heiligabend da ist, können sogar Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Zum Beispiel dann, wenn wegen der Nichtlieferung noch schnell ein teures Ersatzprodukt gekauft werden musste.

Kunden, die ihre Weihnachtseinkäufe im Netz bestellen, sollten ergänzend bedenken, dass sie für etwaige Kosten der Rücksendung grundsätzlich selbst aufkommen müssen. Häufig ist es jedoch so, dass Händler diese Kosten freiwillig übernehmen. Auch hier lohnt ein genauer Blick auf die Konditionen.

Widerrufsfrist beachten
Die gesetzliche Widerrufsfrist für bestellte Waren beträgt europaweit einheitlich 14 Tage. Käufer sollten ein Augenmerk darauf haben, dass diese Frist nicht bereits an Heiligabend verstrichen ist. Um eine Bestellflut kurz vor dem Fest zu vermeiden, bieten einige Online-Händler speziell für Weihnachtseinkäufe eine längere Widerrufsfrist an. Will man von einem solchen Angebot profitieren, sollte man dies ausdrucken oder davon einen Screenshot machen, um sich im Zweifel darauf berufen zu können.

Nicht alle im Internet bestellten Waren können zurückgegeben werden. Kein Widerrufsrecht besteht zum Beispiel bei online bestellten Veranstaltungstickets, Hotelübernachtungen oder gebuchten Reisen. Gleiches gilt für Produkte wie etwa Fotoalben, die speziell auf Wunsch des Kunden gefertigt wurden. DVDs oder CDs darf man meistens nur dann zurückgeben, wenn sie nicht entsiegelt wurden.

Geschenkgutscheine
Geschenkgutscheine sind gerade zur Weihnachtszeit beliebt. Käufer sollten jedoch beachten, dass Gutscheine in den meisten Fällen befristet sind. Nach Ablauf der Befristung kann der Händler sich weigern, den Gutschein einzulösen. Dann muss er aber den Wert des Gutscheins auszahlen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nicht unbegrenzt. Denn nach drei Jahren verlieren Gutscheine in der Regel ihre Gültigkeit der Händler kann sich dann auf Verjährung berufen.

(Textquelle: Bundesregierung Bildquelle: Pexels/pixabay.com
Autor: red

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