Gültig ab 1. Januar 2017
Neue Betreuer für Aufstocker
Montag, 28. November 2016, 13:14 Uhr
Arbeitslose, die neben ihrem Arbeitslosengeld I auch aufstockende Hartz IVLeistungen erhalten, werden bisher komplett vom Jobcenter Mansfeld-Südharz betreut. Das ändert sich zum 01.01.2017.
Die Ansprechpartner für die Arbeitsvermittlung und alle damit verbundenen Leistungen, z.B. Weiterbildungskosten oder Bewerbungskosten, sind ab dem 01.01.2017 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in Sangerhausen mit ihren Geschäftsstellen in Eisleben und Hettstedt.
Die Zahlung des Arbeitslosengeldes II erfolgt weiterhin durch das Jobcenter Mansfeld-Südharz. Für Arbeitslose, die derzeit eine vom Jobcenter geförderte Weiterbildungsmaßnahme oder einen Kurs besuchen, ändert sich nichts.
Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Die betroffenen Arbeitslosen selbst müssen nichts unternehmen. Ihr(e) neue(r) Ansprechpartner(in) wird sich bei Ihnen melden, so eine Meldung aus der Agentur für Arbeit.
Mit der Umstellung werden Doppelstrukturen vermieden und der Gedanke der Versicherungsleistung konsequent verfolgt. Damit wird eine Entscheidung des Gesetzgebers (neuntes Änderungsgesetz SGB II) umgesetzt.
Aktuelle Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen das Jobcenter MansfeldSüdharz. www.jobcenter-ge.de/mansfeld-suedharz
Ab dem 01.01.2017 wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Agentur für Arbeit Sangerhausen. www.arbeitsagentur.de/sangerhausen
Autor: redDie Ansprechpartner für die Arbeitsvermittlung und alle damit verbundenen Leistungen, z.B. Weiterbildungskosten oder Bewerbungskosten, sind ab dem 01.01.2017 die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit in Sangerhausen mit ihren Geschäftsstellen in Eisleben und Hettstedt.
Die Zahlung des Arbeitslosengeldes II erfolgt weiterhin durch das Jobcenter Mansfeld-Südharz. Für Arbeitslose, die derzeit eine vom Jobcenter geförderte Weiterbildungsmaßnahme oder einen Kurs besuchen, ändert sich nichts.
Die organisatorische Umstellung wird von der Agentur für Arbeit in Abstimmung mit dem Jobcenter vorgenommen. Die betroffenen Arbeitslosen selbst müssen nichts unternehmen. Ihr(e) neue(r) Ansprechpartner(in) wird sich bei Ihnen melden, so eine Meldung aus der Agentur für Arbeit.
Mit der Umstellung werden Doppelstrukturen vermieden und der Gedanke der Versicherungsleistung konsequent verfolgt. Damit wird eine Entscheidung des Gesetzgebers (neuntes Änderungsgesetz SGB II) umgesetzt.
Aktuelle Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen das Jobcenter MansfeldSüdharz. www.jobcenter-ge.de/mansfeld-suedharz
Ab dem 01.01.2017 wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Agentur für Arbeit Sangerhausen. www.arbeitsagentur.de/sangerhausen
