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Geflügel muss im Stall bleiben!

Aufstallungspflicht ausgeweitet

Donnerstag, 24. November 2016, 12:05 Uhr
Soeben teilt die Pressestelle der Kreisverwaltung Mansfeld-Südharz folgendes mit:

Aufgrund der sich weiter verbreitenden Geflügelpest (Influenza-Virus H5N8) hat das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Mansfeld-Südharz angeordnet, dass ab sofort sämtliches Geflügel im gesamten Landkreis im Stall bleiben muss.
Bislang galt die Aufstallungspflicht nur für entsprechende Risikogebiete. Die Stallpflicht muss nun wegen der sich weiter verschärfenden Situation ausgeweitet werden.

Hintergrund ist, dass das Friedrich-Löffler-Institut das Risiko der Einschleppung des Influenza-Virus H5N8 aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände als "hoch" bewertet. In mehreren Bundesländern sind zahlreiche Funde von H5N8 in Nutzgeflügelbeständen und bei mehr als 200 verendeten Wildvögeln bestätigt worden.

Inzwischen sind Fälle von positiven Wildvögeln in Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Hessen, also auch in benachbarten Bundesländern, bestätigt.
Autor: red

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