Allgemeinverfügung des Landkreises sofort in Kraft
Verbot sämtlicher Geflügelausstellungen
Montag, 21. November 2016, 11:42 Uhr
Aufgrund der sich weiter verbreitenden Geflügelpest (Influenza-Virus H5N8) hat das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Mansfeld-Südharz mit sofortiger Wirkung sämtliche Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Veranstaltungen mit Tauben verboten.
Vor allem auf Geflügelausstellungen und -märkten besteht ein hohes potentielles Risiko, dass der Influenza-Virus H5N8 eingeschleppt wird und sich so weiter verbreitet. Daher ist es zwingend notwendig, dieses Risiko durch ein entsprechendes Verbot dieser Veranstaltungen zu minimieren.
Da eine Infektion mit dem Influenza-Virus H5N8 für die betroffenen Bestände und auch die betroffene Region gravierende Folgen haben kann, ist es erforderlich, die derzeit häufig stattfindenden Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen zu untersagen.
Autor: redVor allem auf Geflügelausstellungen und -märkten besteht ein hohes potentielles Risiko, dass der Influenza-Virus H5N8 eingeschleppt wird und sich so weiter verbreitet. Daher ist es zwingend notwendig, dieses Risiko durch ein entsprechendes Verbot dieser Veranstaltungen zu minimieren.
Da eine Infektion mit dem Influenza-Virus H5N8 für die betroffenen Bestände und auch die betroffene Region gravierende Folgen haben kann, ist es erforderlich, die derzeit häufig stattfindenden Geflügelausstellungen, -märkte und ähnliche Veranstaltungen zu untersagen.
