Investive Sonderhilfe Stark V startet in die Umsetzungsphase
Geld auch für Sangerhausen?
Montag, 18. Juli 2016, 23:46 Uhr
Im Rahmen der investiven Sonderhilfe über das Programm Stark V werden die ersten 27 Anträge im Land in einem Umfang von 17 Mio. Euro bearbeitet und kurzfristig entschieden. Zu den ersten Antragstellern im Landkreis Mansfeld-Südharz gehören die Kreisstadt Sangerhausen und die Einheitsgemeinde Südharz.
Dazu erklärt der Sangerhäuser CDU Landtagsabgeordnete und Finanzminister André Schröder: Die Stadt Sangerhausen will im Poetengang 6 den Neubau eines Hortgebäudes mit 1,2 Mio. Euro finanziert haben. Darüber hinaus soll die Ernst-Thälmann-Straße für ebenfalls 1,2 Mio. Euro ausgebaut werden. Die Gemeinde Südharz hat neue Heizungsanlagen in insgesamt 8 Gebäuden der Feuerwehr in Höhe von knapp 121.000 Euro beantragt.
Das Besondere an diesem Programm ist die vollständige Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln ohne jegliche kommunale Eigenbeteiligung, so Schröder. Es werde nun kurzfristig über die Investitionen entschieden.
Hintergrund:
Über das Stark-V-Programm fließen 123 Mio. Euro an 84 finanzschwache Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt. Der Finanzierungsanteil beträgt 90% Bundesmittel und 10% Landesmittel. Der Abruf der Gelder ist bis 2018 möglich. Über eine Verlängerung des Programms wird gegenwärtig verhandelt.
Autor: jmDazu erklärt der Sangerhäuser CDU Landtagsabgeordnete und Finanzminister André Schröder: Die Stadt Sangerhausen will im Poetengang 6 den Neubau eines Hortgebäudes mit 1,2 Mio. Euro finanziert haben. Darüber hinaus soll die Ernst-Thälmann-Straße für ebenfalls 1,2 Mio. Euro ausgebaut werden. Die Gemeinde Südharz hat neue Heizungsanlagen in insgesamt 8 Gebäuden der Feuerwehr in Höhe von knapp 121.000 Euro beantragt.
Das Besondere an diesem Programm ist die vollständige Finanzierung aus Bundes- und Landesmitteln ohne jegliche kommunale Eigenbeteiligung, so Schröder. Es werde nun kurzfristig über die Investitionen entschieden.
Hintergrund:
Über das Stark-V-Programm fließen 123 Mio. Euro an 84 finanzschwache Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt. Der Finanzierungsanteil beträgt 90% Bundesmittel und 10% Landesmittel. Der Abruf der Gelder ist bis 2018 möglich. Über eine Verlängerung des Programms wird gegenwärtig verhandelt.
