Statistisches Landesamt informiert
8 444 Sorgeerklärungen im Jahr 2015 bei den Jugendämtern abgegeben
Freitag, 01. Juli 2016, 21:07 Uhr
Im Laufe des Jahres 2015 bearbeiteten die Jugendämter in Sachsen-Anhalt 8 444 Sorgeerklärungen, 557 mehr als im Vorjahr. Dabei wurden 8 340 Sorgeerklärungen von beiden Elternteilen abgegeben und 104 durch Entscheidung des Familiengerichts ersetzt. Am Jahresende 2015 lebten 2 630 Kinder und Jugendliche Sachsen-Anhalts unter Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft der Jugendämter, 15,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.
Die Zahl der durch Familien- oder Vormundschaftsgerichte bestellten Amtsvormundschaften lag hier bei 1 303 Fällen, 257 Fälle mehr als im Vorjahr. Die gesetzlichen Amtsvormundschaften, für Kinder von minderjährigen ledigen Müttern, sanken auf 217 Fälle (2014: 234 Fälle).
Die bestellten Amtspflegschaften blieben mit 1 110 Fällen nahezu unverändert (2014: 1 002 Fälle). 12 570 Kinder in Sachsen-Anhalt erhielten Ende 2015 Beistandschaften, das waren 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Eine Beistandschaft als Angebot der Jugendämter wird auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils gewährt und trägt dazu bei, in bestimmten Bereichen die Rechte des Kindes zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen oder der Feststellung der Vaterschaft.
Durch 441 gerichtliche Maßnahmen wurde die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen. Das waren 69 Maßnahmen weniger als im Vorjahr. In 38 Fällen wurde eine Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII an Familien übertragen, die Kinder fremder Eltern betreuen. Diese Betreuung erfolgte bei 35 Kindern in Vollzeit- und bei 3 Kindern in Wochenpflege. Es gab 105 Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII bestand (2014: 93 Personen).
Autor: jmDie Zahl der durch Familien- oder Vormundschaftsgerichte bestellten Amtsvormundschaften lag hier bei 1 303 Fällen, 257 Fälle mehr als im Vorjahr. Die gesetzlichen Amtsvormundschaften, für Kinder von minderjährigen ledigen Müttern, sanken auf 217 Fälle (2014: 234 Fälle).
Die bestellten Amtspflegschaften blieben mit 1 110 Fällen nahezu unverändert (2014: 1 002 Fälle). 12 570 Kinder in Sachsen-Anhalt erhielten Ende 2015 Beistandschaften, das waren 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Eine Beistandschaft als Angebot der Jugendämter wird auf Antrag eines alleinerziehenden Elternteils gewährt und trägt dazu bei, in bestimmten Bereichen die Rechte des Kindes zu wahren, zum Beispiel bei der Durchsetzung und Festlegung von Unterhaltszahlungen oder der Feststellung der Vaterschaft.
Durch 441 gerichtliche Maßnahmen wurde die elterliche Sorge vollständig oder teilweise auf das Jugendamt oder einen Dritten als Vormund oder Pfleger übertragen. Das waren 69 Maßnahmen weniger als im Vorjahr. In 38 Fällen wurde eine Pflegeerlaubnis nach § 44 SGB VIII an Familien übertragen, die Kinder fremder Eltern betreuen. Diese Betreuung erfolgte bei 35 Kindern in Vollzeit- und bei 3 Kindern in Wochenpflege. Es gab 105 Tagespflegepersonen, für die eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII bestand (2014: 93 Personen).
