Anzeigepflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer
Meldeschluss ist der 31. März
Freitag, 22. Januar 2016, 17:37 Uhr
Die Agentur für Arbeit Sangerhausen erinnert alle Arbeitgeber, ihre Anzeigen zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen bis spätestens 31. März 2016 zu versenden.
Die Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen besetzen.
Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Aus diesem Grund haben die Betriebe bis 31. März 2016 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, der Agentur für Arbeit Sangerhausen anzuzeigen.
Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, erhalten das Bearbeitungsprogramm REHADAT auf CD-ROM. Die Versandaktion hat bereits begonnen. Alternativ steht
das Programm auch direkt über das Internet unter http://www.rehadat-elan.de zum Download bereit.
Zu empfehlen ist die direkte elektronische Meldung (online Abgabe) an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-Elan. Die damit mögliche elektronische Meldung minimiert den Bearbeitungsaufwand, bietet zahlreiche Eingabehilfen
und Plausibilitätsprüfungen und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe.
Unternehmen, deren Arbeitnehmer-Zahl neu über 20 gestiegen ist, können die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter
www.rehadat-elan.de anfordern. Auch hier wird wegen der bereits genannten Vorteile die direkte elektronische Meldung an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-ELAN empfohlen.
Bei weiteren Fragen und Informationen zu Anzeigeverfahren und Beschäftigungspflicht
schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an den zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Sangerhausen oder auch an den
Operativen Service unter Halle061-OS@arbeitsagentur.de wenden.
Autor: jmDie Ausgleichsabgabe wird fällig, wenn Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen nicht wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze mit
schwerbehinderten Menschen besetzen.
Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Aus diesem Grund haben die Betriebe bis 31. März 2016 die erforderlichen Daten, die für die Berechnung des Umfangs der Beschäftigungspflicht notwendig sind, der Agentur für Arbeit Sangerhausen anzuzeigen.
Arbeitgeber, die beschäftigungspflichtig sind, erhalten das Bearbeitungsprogramm REHADAT auf CD-ROM. Die Versandaktion hat bereits begonnen. Alternativ steht
das Programm auch direkt über das Internet unter http://www.rehadat-elan.de zum Download bereit.
Zu empfehlen ist die direkte elektronische Meldung (online Abgabe) an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-Elan. Die damit mögliche elektronische Meldung minimiert den Bearbeitungsaufwand, bietet zahlreiche Eingabehilfen
und Plausibilitätsprüfungen und berechnet gleichzeitig die Höhe der eventuellen Ausgleichsabgabe.
Unternehmen, deren Arbeitnehmer-Zahl neu über 20 gestiegen ist, können die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter
www.rehadat-elan.de anfordern. Auch hier wird wegen der bereits genannten Vorteile die direkte elektronische Meldung an die Arbeitsagentur über das Programm REHADAT-ELAN empfohlen.
Bei weiteren Fragen und Informationen zu Anzeigeverfahren und Beschäftigungspflicht
schwerbehinderter Arbeitnehmer können sich Arbeitgeber an den zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Sangerhausen oder auch an den
Operativen Service unter Halle061-OS@arbeitsagentur.de wenden.
