Im Bundesfreiwilligendienst gibt es zusätzliche Stellen
Arbeit mit Flüchtlingsbezug ist Voraussetzung
Montag, 26. Oktober 2015, 18:17 Uhr
Jede Antwort, die im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Flüchtlingsströmen gegeben wird, wirft neue Fragen auf. So auch die Entscheidung der Bundesregierung, ab November 2015 ein...
Zusatzkontingent für Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug bereitzustellen. Die Rede ist von jährlich 50.000 Millionen Euro, die es maximal drei Jahre lang für zu schaffende Stellen im Bundesfreiwilligendienst geben wird
Wer kann sich um eine solche zusätzliche Stelle bewerben? Was ist bei der Beantragung zu beachten? Wer profitiert überhaupt von den 50.000 Millionen? Diese und weitere Fragen stellten sich heute in Sangerhausen zahlreiche Interessierte.
Ins Informationszentrum Rose – dem Glashaus – des Europarosariums Sangerhausen, hatten die Beraterin im Bundesfreiwilligendienst für den Zuständigkeitsbereich Halle, Marion Köpper, und die Stadt Sangerhausen eingeladen. Frau Köpper betreut seit Jahren jene Vereine und Kommunen im Landkreis Mansfeld-Südharz, die als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) anerkannt sind. Ihre heutige Informationsveranstaltung wandte sich jedoch nicht an alle bisherigen Einsatzstellen von Bundesfreiwilligen, sondern an Vereine, Bildungsträger und Kommunen, bei deren Arbeit ein Flüchtlingsbezug vorhanden ist, deren Mitarbeiter Asylbewerber betreuen oder die selbst Flüchtlinge zu Integrationszwecken beschäftigen möchten.
Einsatzstellen, die sich der Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angeschlossen haben, und die diese zwei Bedingungen erfüllen, können voraussichtlich ab dem 20. November 2015 online Vereinbarungen buchen. Dann wäre theoretisch ein Dienstbeginn der bestätigten Bundesfreiwilligen ab dem 1. Dezember dieses Jahres möglich, praktisch aber, so Frau Köpper, sei es ratsam, den Dienstbeginn nicht vor den 15. Dezember zu legen, um den Beteiligten die Chance zu geben, alle notwendigen Aufgaben vor Aufnahme der Tätigkeit zu erledigen.
In den zurückliegenden Jahren waren die Bundesfreiwilligen eine unschätzbare Hilfe in den Kommunen (z. B. grüner Bereich) oder in Vereinen (z. B. Denkmalpflege). Viele von ihnen werden von dem Zusatzangebot der Bundesregierung aber schon deshalb nicht profitieren, weil sie keine Flüchtlinge beschäftigen bzw. nicht in der Betreuung derselben tätig sind. Undenkbar ist dies jedoch nicht, denn Einrichtungen, die bislang nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt sind, können an das Bundesamt einen Neuantrag auf Anerkennung als Einsatzstelle mit Flüchtlingsbezug stellen. Hier gab Frau Köpper einen wertvollen Tipp: Wer einen solchen Antrag stellt, der sollte oben drüber groß das Wort, Flüchtlingsbezug‘ schreiben, damit der Antrag vorrangig behandelt wird. Und zweitens muss zwingend eine Tätigkeitsbeschreibung dazu gestellt werden, um den Bearbeitern eine Entscheidung zu ermöglichen. Wer bereits als Eisatzstelle anerkannt ist und bislang keinen Flüchtlingsbezug hatte, aber in diesem Tätigkeitsfeld aktiv werden möchte, kann hierfür einen Antrag auf Platzzahlerhöhung stellen. Auch hierbei sollte der Flüchtlingsbezug erläutert werden.
Jede Einsatzstelle, die schon einmal Bundesfreiwillige beschäftigt hat, weiß um die Bedeutung der pädagogischen Begleitung. Hier wird es einige Veränderungen zu der bisherigen Praxis geben. So sind unter 27 Jahre alte Bundesfreiwillige im Einsatz mit Flüchtlingsbezug verpflichtet, im Bildungszentrum des BFD ein fünftägiges Reflexionsseminar zu besuchen. Dies muss von der jeweiligen Einsatzstelle finanziert werden (400 Euro plus Reisekosten). Für die pädagogische Begleitung zahlt das Bundesamt eine Bildungspauschale, wovon das Seminar am Bildungszentrum oder weitere Bildungsangebote übernommen werden können. Neu ist, dass nicht mehr ausschließlich Seminartage vorgesehen sind, sondern auch besondere begleitende Bildungsmaßnahmen. Dies können durchaus so genannte Reflexionsgespräche sein, die im Einzelfall zwei Stunden betragen können. Grund, so Frau Köpper: Wer in der Flüchtlingsbetreuung arbeitet und sich vielleicht an dem Tag drei furchtbare Lebensschicksale angehört hat, dem sollten solche bei der Verarbeitung helfenden Reflexionsgespräche eingeräumt werden. Aus diesem Grunde, so forderte die Beraterin, muss die pädagogische Begleitung unbedingt von hoher Qualität sein. Überdies solle diese Begleitung auch ein Äquivalent zu den 25 üblichen Bildungstagen sein.
Eine weitere Neuerung ist, dass Freiwillige unter 27 Jahren den BFD mit Flüchtlingsbezug auch in Teilzeit leisten können. Erwartet werden mehr als 20 Wochenstunden.
Für über 27-jährige Bundesfreiwillige sind grundsätzlich 12 Bildungstage pro Jahr vorgesehen. Davon sollen verpflichtend zwei Reflexionstage in der Regel an einem Bildungszentrum des Bundesamtes stattfinden. Die anfallenden Kosten müssen von der Einsatzstelle beglichen werden (160 Euro plus Fahrtkosten). In diesen Fällen wird ebenfalls eine Bildungspauschale vom Bundesamt gezahlt. Die verbleibenden zehn Bildungstage können ebenfalls durch Reflexionsgespräche, Supervision und individuelle Begleitung abgedeckt werden. Wie viele Stunden individuell benötigt werden, muss sich aus der Situation ergeben, aber auch hier sollte ein Äquivalent zu den bisher üblichen zwölf Bildungstagen gegeben sein.
Die Verteilung des Kontingentes, das der Zentralstelle Bundesamt zugeteilt wurde, erfolgt unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels und der Zahl der Flüchtlinge. Dies ist eine anerkannte Berechnungsart zur Verteilung von Finanzmitteln des Bundes an die Länder.
Aufgrund der Tatsache, dass das Gesetz, welches diese Entwicklung ermöglicht, erst wenige Tage alt ist und einer umfassenden Bearbeitung bedarf, bat Marion Köpper in einem Punkt um das Verständnis ihrer Zuhörer: "Es überschlägt sich alles. Die Informationen, die ich heute gebe, haben vielleicht eine sehr kurze Halbwertzeit. Es wird viele Änderungen und Konkretisierungen geben."
Wer weitere Fragen zum Bundesfreiwilligendienst hat, darf sich gern an die Beraterin im Bundesfreiwilligendienst des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für den Zuständigkeitsbereich Halle, Marion Köpper, wenden: Tel. 0345/ 6 85 90 20 oder E-Mail mkoepper@bafza.bund.de
Jochen Miche
Autor: jmZusatzkontingent für Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug bereitzustellen. Die Rede ist von jährlich 50.000 Millionen Euro, die es maximal drei Jahre lang für zu schaffende Stellen im Bundesfreiwilligendienst geben wird
Wer kann sich um eine solche zusätzliche Stelle bewerben? Was ist bei der Beantragung zu beachten? Wer profitiert überhaupt von den 50.000 Millionen? Diese und weitere Fragen stellten sich heute in Sangerhausen zahlreiche Interessierte.
Ins Informationszentrum Rose – dem Glashaus – des Europarosariums Sangerhausen, hatten die Beraterin im Bundesfreiwilligendienst für den Zuständigkeitsbereich Halle, Marion Köpper, und die Stadt Sangerhausen eingeladen. Frau Köpper betreut seit Jahren jene Vereine und Kommunen im Landkreis Mansfeld-Südharz, die als Einsatzstelle im Bundesfreiwilligendienst (BFD) anerkannt sind. Ihre heutige Informationsveranstaltung wandte sich jedoch nicht an alle bisherigen Einsatzstellen von Bundesfreiwilligen, sondern an Vereine, Bildungsträger und Kommunen, bei deren Arbeit ein Flüchtlingsbezug vorhanden ist, deren Mitarbeiter Asylbewerber betreuen oder die selbst Flüchtlinge zu Integrationszwecken beschäftigen möchten.
Einsatzstellen, die sich der Zentralstelle des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben angeschlossen haben, und die diese zwei Bedingungen erfüllen, können voraussichtlich ab dem 20. November 2015 online Vereinbarungen buchen. Dann wäre theoretisch ein Dienstbeginn der bestätigten Bundesfreiwilligen ab dem 1. Dezember dieses Jahres möglich, praktisch aber, so Frau Köpper, sei es ratsam, den Dienstbeginn nicht vor den 15. Dezember zu legen, um den Beteiligten die Chance zu geben, alle notwendigen Aufgaben vor Aufnahme der Tätigkeit zu erledigen.
In den zurückliegenden Jahren waren die Bundesfreiwilligen eine unschätzbare Hilfe in den Kommunen (z. B. grüner Bereich) oder in Vereinen (z. B. Denkmalpflege). Viele von ihnen werden von dem Zusatzangebot der Bundesregierung aber schon deshalb nicht profitieren, weil sie keine Flüchtlinge beschäftigen bzw. nicht in der Betreuung derselben tätig sind. Undenkbar ist dies jedoch nicht, denn Einrichtungen, die bislang nicht als Einsatzstelle im BFD anerkannt sind, können an das Bundesamt einen Neuantrag auf Anerkennung als Einsatzstelle mit Flüchtlingsbezug stellen. Hier gab Frau Köpper einen wertvollen Tipp: Wer einen solchen Antrag stellt, der sollte oben drüber groß das Wort, Flüchtlingsbezug‘ schreiben, damit der Antrag vorrangig behandelt wird. Und zweitens muss zwingend eine Tätigkeitsbeschreibung dazu gestellt werden, um den Bearbeitern eine Entscheidung zu ermöglichen. Wer bereits als Eisatzstelle anerkannt ist und bislang keinen Flüchtlingsbezug hatte, aber in diesem Tätigkeitsfeld aktiv werden möchte, kann hierfür einen Antrag auf Platzzahlerhöhung stellen. Auch hierbei sollte der Flüchtlingsbezug erläutert werden.
Jede Einsatzstelle, die schon einmal Bundesfreiwillige beschäftigt hat, weiß um die Bedeutung der pädagogischen Begleitung. Hier wird es einige Veränderungen zu der bisherigen Praxis geben. So sind unter 27 Jahre alte Bundesfreiwillige im Einsatz mit Flüchtlingsbezug verpflichtet, im Bildungszentrum des BFD ein fünftägiges Reflexionsseminar zu besuchen. Dies muss von der jeweiligen Einsatzstelle finanziert werden (400 Euro plus Reisekosten). Für die pädagogische Begleitung zahlt das Bundesamt eine Bildungspauschale, wovon das Seminar am Bildungszentrum oder weitere Bildungsangebote übernommen werden können. Neu ist, dass nicht mehr ausschließlich Seminartage vorgesehen sind, sondern auch besondere begleitende Bildungsmaßnahmen. Dies können durchaus so genannte Reflexionsgespräche sein, die im Einzelfall zwei Stunden betragen können. Grund, so Frau Köpper: Wer in der Flüchtlingsbetreuung arbeitet und sich vielleicht an dem Tag drei furchtbare Lebensschicksale angehört hat, dem sollten solche bei der Verarbeitung helfenden Reflexionsgespräche eingeräumt werden. Aus diesem Grunde, so forderte die Beraterin, muss die pädagogische Begleitung unbedingt von hoher Qualität sein. Überdies solle diese Begleitung auch ein Äquivalent zu den 25 üblichen Bildungstagen sein.
Eine weitere Neuerung ist, dass Freiwillige unter 27 Jahren den BFD mit Flüchtlingsbezug auch in Teilzeit leisten können. Erwartet werden mehr als 20 Wochenstunden.
Für über 27-jährige Bundesfreiwillige sind grundsätzlich 12 Bildungstage pro Jahr vorgesehen. Davon sollen verpflichtend zwei Reflexionstage in der Regel an einem Bildungszentrum des Bundesamtes stattfinden. Die anfallenden Kosten müssen von der Einsatzstelle beglichen werden (160 Euro plus Fahrtkosten). In diesen Fällen wird ebenfalls eine Bildungspauschale vom Bundesamt gezahlt. Die verbleibenden zehn Bildungstage können ebenfalls durch Reflexionsgespräche, Supervision und individuelle Begleitung abgedeckt werden. Wie viele Stunden individuell benötigt werden, muss sich aus der Situation ergeben, aber auch hier sollte ein Äquivalent zu den bisher üblichen zwölf Bildungstagen gegeben sein.
Die Verteilung des Kontingentes, das der Zentralstelle Bundesamt zugeteilt wurde, erfolgt unter Berücksichtigung des Königsteiner Schlüssels und der Zahl der Flüchtlinge. Dies ist eine anerkannte Berechnungsart zur Verteilung von Finanzmitteln des Bundes an die Länder.
Aufgrund der Tatsache, dass das Gesetz, welches diese Entwicklung ermöglicht, erst wenige Tage alt ist und einer umfassenden Bearbeitung bedarf, bat Marion Köpper in einem Punkt um das Verständnis ihrer Zuhörer: "Es überschlägt sich alles. Die Informationen, die ich heute gebe, haben vielleicht eine sehr kurze Halbwertzeit. Es wird viele Änderungen und Konkretisierungen geben."
Wer weitere Fragen zum Bundesfreiwilligendienst hat, darf sich gern an die Beraterin im Bundesfreiwilligendienst des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für den Zuständigkeitsbereich Halle, Marion Köpper, wenden: Tel. 0345/ 6 85 90 20 oder E-Mail mkoepper@bafza.bund.de
Jochen Miche
