eic kyf msh nnz uhz tv nt
Anzeige symplr (4)
Sa, 07:00 Uhr
17.01.2026
Neuerungen in 2026

Was bei Auslandreisen zu beachten ist

Mit Jahresbeginn gibt es beim Reisen neue Regeln zu beachten. Der Automobilclub von Deutschland (AvD) informiert über wichtige Änderungen in Europa und den USA...

Österreich
Eine Novelle der österreichischen StVO ermöglicht ab 1. Oktober 2026 Kommunen, mittels Kameras und anderem elektronischen Equipment Zufahrtskontrollen in gesperrte Bereiche zu ermöglichen. Wer ohne Berechtigung trotzdem einfährt, zahlt Bußen. Die genaue Ausgestaltung bleibt den Gemeinden überlassen.

Anzeige symplr (1)
Auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt bekanntlich eine Vignettenpflicht. Für das Jahr 2026 wird diese nach Zeiträumen gestaffelt das letzte Mal als Klebevignette angeboten. Die parallel angebotene digitale Vignette ist ab 2027 ausschließlich online erhältlich. Im Shop der Betreibergesellschaft ASFINAG ist auch die E-Vignette für Slowenien erhältlich.

Belgien
Die für September 2026 geplante Reform der Straßenverkehrsordnungen der belgischen Regionen tritt erst am 1. Juni 2027 in Kraft. Die Erlaubnis zur Einrichtung von Umweltzonen und neuen generellen Parkregeln wird damit ebenso verschoben wie einheitliches und gleichzeitiges Grün aus allen Richtungen für querende Fußgänger und Radfahrer auf Kreuzungen.

Spanien
In Spanien müssen ab 2026 dort zugelassene Fahrzeuge eine spezielle V16-Warnleuchte auf Autobahnen und Schnellstraßen mitführen. Innerorts und auf Landstraßen sind weiter klassische Warndreiecke erlaubt. Die mit weit strahlendem gelbem Blinklicht versehene Lampe kann von innen auf dem Autodach befestigt werden. Die installierte SIM-Karte ermöglicht die automatische Weitergabe der Fahrzeugposition für Rettungskräfte. Im Ausland angemeldete Fahrzeuge müssen kein solches Licht mitführen.

Frankreich
Auf bestimmten Autobahnen in Frankreich kann die fällige Maut jetzt auch online bezahlt werden. Der Vorteil ist, dass nicht mehr an Mautstationen („péages“) angehalten werden muss. Die fällige Gebühr wird durch elektronische Erfassung des Kennzeichens berechnet („péage en flux libre“). In den folgenden 72 Stunden muss jeder Benutzer dann online unter Angabe seines Kfz-Kennzeichens bezahlen. Alternativ kann vor Ort an Zahlungsterminals entlang der Strecke bar oder mit der Kreditkarte der entsprechende Betrag beglichen werden. Die Betreiber weisen darauf hin, dass EC/Maestro-Karten „in der Regel“ nicht akzeptiert werden. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind Aufschläge fällig und nach Fristablauf auch Bußgeldverfahren möglich, die europaweit einer Vollstreckung unterliegen. Derzeit ist das System auf der A79, betrieben von der Gesellschaft ALIAE, und der A13/A14 (Paris Normandie) sowie der A4 (AS 36 Boulay-Moselle) des Betreibers SANEF installiert.

Italien
Venedig verlangt im neuen Jahr wieder eine Gebühr beim Besuch der Stadt. An insgesamt 60 Tagen, vom 3. April bis 26. Juli, müssen Touristen 10 Euro pro Tag zahlen. Der Tag kostet lediglich fünf Euro, wenn mindestens vier Tage im Voraus gebucht wird.

Rom fordert ab Februar 2026 für den Zugang zum Innenbereich des sehr beliebten Trevi-Brunnen von Besuchern jeweils 2 Euro Gebühr. Kostenlos bleibt die Besichtigung für Einwohner Roms und der Metropolregion (mit gültigem Ausweis).

Kroatien
Das kroatische Mautsystem wird entgegen teilweise anderslautenden Meldungen erst zum 1. März 2027 komplett auf die elektronische Erfassung umgestellt. Bis dahin ist es weiter möglich, online sowie per App oder bar zu bezahlen. Die physischen Mautstellen werden Schritt für Schritt bis zum genannten Zeitpunkt abgebaut und parallel durch die Digitalsysteme ersetzt.

USA
Der Eintrittspreis in die beliebten Nationalparks ist für 2026 heraufgesetzt worden. Laut amerikanischem Innenministerium kostet der Jahresausweis 80 US-Dollar für US-Einwohner und 250 US-Dollar für Nichtansässige. Nichtansässige ohne Jahreskarte zahlen eine Gebühr von 100 Dollar pro Person für das Betreten von 11 der meistbesuchten Nationalparks zusätzlich zum regulären Eintrittsgeld.

Die Einreise in die USA ist nur mit der Zulassung im elektronischen ESTA-System und gültigem Reisepass möglich. Die U.S. Customs and Border Protection weist ausdrücklich darauf hin, dass allein Beamte des US-Zolls und Grenzschutzes bei Ankunft der Reisenden über die Zulässigkeit der Einreise entscheiden, und der bewilligte ESTA-Antrag nicht ausreicht.
Autor: red

Anzeige symplr (6)
Kommentare
Wie Bitte
17.01.2026, 08:48 Uhr
Eine Reise in die USA -
- kann und sollte man sich zur Zeit doch eh sparen.
Leser X
17.01.2026, 11:10 Uhr
Reisen in die USA?
Hatte ich in einer Zeit, als man als Ausländer noch willkommen war. Heute käme ich gar nicht mehr auf die Idee. Ich bin ohnehin der Meinung, dass man nicht nur das Reisen in dieses Land sein lassen sollte, sondern auch vieles andere. Dieses Land hat es seit Trumps zweiter Machtergreifung verdient, vom zivilisierten Teil der Welt mit sich allein gelassen zu werden.
Kobold2
17.01.2026, 12:22 Uhr
Beim Lesen
der ganzen Informationen kam mir sogleich der hier kürzlich geprägte Begriff vom penetrant übergriffigen Staat in den Sinn. Die USA sind für uns eh tabu, Wie Bitte, nachdem die Amis unsere Kommentare hier gelesen haben.
RWE
17.01.2026, 13:05 Uhr
Nein
ich würde sowohl in den USA oder auch in Rußland Urlaub machen. Wobei ich bei den Russen schon etwas Angst hätte. Wir waren schon 3 mal in den USA-es ist ein tolles Urlaubsland. Wegen Trump darf man sich Urlaube nicht vermiesen lassen.
Die Leute fahren ja auch in die Türkei oder Agypten. Sind das Demokratien?
Kommentar hinzufügen
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr (9)
Anzeige symplr (8)