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Mi, 17:39 Uhr
04.06.2025
CDU-Landtagsfraktion

Rechtsausschuss bringt Klarheit

Die rechtspolitische Sprecherin Karin Tschernich-Weiske sowie die Rechtspolitiker der CDU-Landtagsfraktion zeigten sich erstaunt über jüngste Aussagen von Abgeordneten der Grünen. Im Rahmen der Debatte „Gewalt ist keine Privatsache. Femizide sind Mord. Frauen schützen!“ (Drs. 8/4810) wurde behauptet, dass Männer ohne Migrationshintergrund im deutschen Strafrecht angeblich milder bestraft würden...

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In Folge dessen hat die CDU-Landtagsfraktion eine Befassung des Themas im Ausschuss für Recht, Verfassung und Verbraucherschutz initiiert. Die Auswertung des Rechtsausschusses zeigt ein differenzierteres Bild: Entgegen der zuvor geäußerten Vermutung werden Männer – unabhängig vom Migrationshintergrund – nicht systematisch bevorzugt behandelt. Vielmehr lassen sich Unterschiede in den Strafmaßen häufig durch individuelle Faktoren erklären.

Auffällig sei hingegen, dass Frauen in bestimmten Fällen tatsächlich mildere Strafen erhalten – unter anderem, weil sie häufiger die Voraussetzungen für eine Strafaussetzung zur Bewährung erfüllen. Dazu zählen z. B. stabilere soziale Bindungen.

Die rechtspolitische Sprecherin Karin Tschernich-Weiske betont: „Solche pauschalen Behauptungen verunsichern die Öffentlichkeit und untergraben das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Strafzumessung erfolgt in Deutschland nach klaren rechtlichen Kriterien.“ Gleichzeitig verweist die CDU-Fraktion darauf, dass gesellschaftliche Missstände wie geschlechtsspezifische Gewalt und Femizide entschlossen bekämpft werden müssen. Dabei dürfen allerdings nicht Pauschalurteile über bestimmte Bevölkerungsgruppen im Zentrum der Debatte stehen, sondern gezielte Maßnahmen zur Prävention häuslicher Gewalt - wie verbesserte Opferhilfe und eine stärkere Strafverfolgung bei Gewalttaten gegen Frauen.








Autor: nis

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