Mi, 16:39 Uhr
05.02.2025
Südharz
Gipsabbau: BUND legt Beschwerde ein
Der BUND Sachsen-Anhalt hat heute vor dem OVG Magdeburg Beschwerde gegen den ablehnenden Teil des Beschlusses des VG Halle (Saale) erhoben...
Mit der Beschwerde hat der BUND LSA auch auf die am 03.02. vom Landkreis Mansfeld-Südharz erteilten Befreiungen von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung reagiert und beantragt, das OVG möge im Wege einer Zwischenverfügung die Fortsetzung der Bohrungen bis zu einer Entscheidung des Gerichts aussetzen.
Auf rund 50 Seiten hat sich der BUND LSA mit den Erwägungen des VG Halle (Saale) auseinandergesetzt und insbesondere dargelegt, weshalb die Verbändebeteiligung fehlerhaft durchgeführt wurde, die Belange des Artenschutzes vom Verwaltungsgericht nicht außer Acht hätten gelassen werden dürfen, ebenso wie der Biotopschutz und die weiteren erforderlichen Befreiungen, welche der Landkreis Mansfeld- Südharz nun mit seinem Bescheid vom 03.02.2025 teilweise nachgeholt hat. Der Landesgeschäftsführer, Christian Kunz führt aus: "Der BUND LSA wehrt sich auch weiterhin gegen das vom Landkreis und vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte überwiegende öffentliche Interesse an den Erkundungsbohrungen. Gerade angesichts des bloßen Untersuchungscharakters kann nicht auf die Rohstoffsicherung abgestellt werden ohne gleichzeitig den Eingriff in den Naturraum mit abzuwägen."
Parallel wehrt sich der BUND LSA gegen die Bohrungen auch im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens bei der Unteren Wasserbehörde. Hier hat der Landkreis auch fast einen Monat nach Einreichung des Widerspruchs noch immer nicht die Behördenakte übersendet.
Autor: redMit der Beschwerde hat der BUND LSA auch auf die am 03.02. vom Landkreis Mansfeld-Südharz erteilten Befreiungen von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung reagiert und beantragt, das OVG möge im Wege einer Zwischenverfügung die Fortsetzung der Bohrungen bis zu einer Entscheidung des Gerichts aussetzen.
Auf rund 50 Seiten hat sich der BUND LSA mit den Erwägungen des VG Halle (Saale) auseinandergesetzt und insbesondere dargelegt, weshalb die Verbändebeteiligung fehlerhaft durchgeführt wurde, die Belange des Artenschutzes vom Verwaltungsgericht nicht außer Acht hätten gelassen werden dürfen, ebenso wie der Biotopschutz und die weiteren erforderlichen Befreiungen, welche der Landkreis Mansfeld- Südharz nun mit seinem Bescheid vom 03.02.2025 teilweise nachgeholt hat. Der Landesgeschäftsführer, Christian Kunz führt aus: "Der BUND LSA wehrt sich auch weiterhin gegen das vom Landkreis und vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte überwiegende öffentliche Interesse an den Erkundungsbohrungen. Gerade angesichts des bloßen Untersuchungscharakters kann nicht auf die Rohstoffsicherung abgestellt werden ohne gleichzeitig den Eingriff in den Naturraum mit abzuwägen."
Parallel wehrt sich der BUND LSA gegen die Bohrungen auch im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens bei der Unteren Wasserbehörde. Hier hat der Landkreis auch fast einen Monat nach Einreichung des Widerspruchs noch immer nicht die Behördenakte übersendet.