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Di, 08:57 Uhr
21.01.2025
Rechtsschutzversicherungen überzeugen

Streiten ohne Angst vor Kosten

Sie hilft dabei, es im Ernstfall auch mit finanzstarken Gegnern aufzunehmen: eine Rechtsschutzversicherung. Die Stiftung Warentest hat 67 Versicherungspakete getestet. Schlecht ist keins, doch die besten Rechtsschutzversicherungen leisten viel mehr als andere...

Recht bekommen (Foto: heberhenrique20 auf Pixabay) Recht bekommen (Foto: heberhenrique20 auf Pixabay)
„Ihr gutes Recht in guten Händen“, „Mit unserer Rechtsschutzversicherung kommen Sie zu Ihrem Recht“, „Damit Sie Ihr gutes Recht bekommen“ – vollmundig klingen die Versprechen der Rechtsschutzversicherer.

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Die Stiftung Warentest hat 67 Versicherungspakete für die Lebensbereiche Privat, Beruf und Verkehr unter die Lupe genommen. Halten sie ihre Versprechen ein? Der Testsieger überzeugt mit dem einzigen Sehr gut im Test in fast allen Bereichen. 49 weitere Tarife sind gut, 17 befriedigend. Schlecht schneidet keine Rechtsschutzversicherung ab. Und doch: Die besten Tarife im Test leisten viel mehr als andere.

Rechtsexperte Michael Sittig gibt allerdings zu bedenken: „Es gibt keine Versicherung, die alle Streitigkeiten versichert. Im Kleingedruckten der Versicherungsbedingungen stecken immer Ausschlüsse.“ Die Stiftung Warentest zeigt daher, welchen Mindestschutz jede Rechtsschutzversicherung bietet.

Doch zahlen die Versicherungen tatsächlich, wenn Kundinnen und Kunden sie benötigen? In einer repräsentativen Umfrage hat die Stiftung Warentest mehr als 1500 Personen befragt, die in den vergangenen fünf Jahren einen Fall bei ihrer Rechtsschutzversicherung eingereicht haben.

Die Ergebnisse sind laut Rechtsexperte Sittig erfreulich: „Fast immer haben die Versicherer die Kosten der Rechtsstreitigkeiten vollständig oder zumindest teilweise übernommen. Lediglich in 5 Prozent der Fälle deckte der Versicherer die Kosten nicht. Rund 86 Prozent der Befragten sind zufrieden oder sehr zufrieden mit ihrem Anbieter.“

Welche Anbieter die besten Umfragewerte haben und welche zwei Versicherer negativ auffallen, steht in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und unter www.test.de/rechtsschutz.
Autor: psg

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