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Mo, 10:14 Uhr
06.01.2025
Führerscheinumtausch

Der alte Lappen muss weg

Jetzt geht es den letzten alten Papier-Führerscheinen an den Kragen. Autofahrer mit Geburtsjahr 1971 aufwärts sollten nun zügig handeln, wenn sie ihren „alten Lappen“ noch nicht getauscht haben. Die Frist dazu läuft am 19. Januar aus...

Papier-Führerscheine vor dem Aus
Betroffen davon sind diejenigen, die noch im Besitz eines grauen oder rosa Papier-Führerscheins sind. Ältere Kartenführerscheinen, die vor Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen ab 2026 umgetauscht werden. Diese Regelung ist für alle Autofahrer verpflichtend. Wer die Umtauschfrist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Im Ausland kann es mit dem alten Führerschein zudem etwa beim Anmieten eines Fahrzeugs zu Problemen kommen. Einzige Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkartenführerschein - erst bis zum 19.01.2033 tauschen.

Der Papier-Führerschein weicht einheitlichen Scheckkarten (Foto: ADAC) Der Papier-Führerschein weicht einheitlichen Scheckkarten (Foto: ADAC)


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Hintergrund der Umtauschaktion ist eine EU-Richtlinie nach der alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein müssen. Zudem sollen im Zuge der Reform alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden. In Deutschland ist gesetzlich geregelt, in welcher Reihenfolge Autofahrer ihre Führerscheine umtauschen müssen – wer wann dran ist, regelt ein zeitlicher Stufenplan. So sollen eine Überlastung der Behörden und lange Wartezeiten vermieden werden. Seit 2022 erfolgt der Umtausch nach Geburts- bzw. Ausstellungsjahr. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen bis zum Jahr 2033 in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Wer, wann von dem Umtausch betroffen ist, ist genau geregelt.

Führerscheinumtausch leicht gemacht
Die Fahrerlaubnis, also das Recht zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge wie Motorrad oder Pkw, bleibt auch nach dem Umtausch des Führerscheins bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Umtausch des Pkw- oder Motorrad-Führerscheins nicht verbunden. Der Umtausch der Fahrerlaubnis kann bei der zuständigen Führerscheinzulassungsstelle beantragt werden.

Für den Umtausch wird ein Ausweisdokument wie Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und der aktuelle Führerschein benötigt. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Dazu kommen die Kosten für das biometrische Passfoto. Neu ausgestellte Führerscheine sind auf 15 Jahre befristet – unabhängig von der Art der Fahrerlaubnis.

Ausnahmen bei Bus, Traktor und Lkw
„Besteht aufgrund der Führerscheinklasse eine besondere Verantwortung im Straßenverkehr zum Beispiel bei Schwerkraftfahrzeugen, Bussen oder Traktoren, dann können in Einzelfall noch weitere Dokumente angefordert werden“, erklärt Wolfgang Herda, Verkehrsexperte des ADAC Hessen-Thüringen. Die Eintragung der Klasse T (Traktor) wird etwa nur auf Antrag und bei nachgewiesener Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft erteilt.

Lkw- oder Bus-Führerscheinen unterliegen generell einer Befristung. Neuere Führerscheine müssen alle fünf Jahre verlängert werden. Wer noch eine alte Fahrerlaubnis der Klasse 2 hat, muss diese nach dem 50. Lebensjahr aktiv verlängern. Für die Verlängerung ist dann eine ärztliche Bescheinigung notwendig.
Autor: red

Kommentare
Strandläufer
06.01.2025, 17.00 Uhr
Schwachsinn ...oder
Geldschneiderei und Willkür (sonst wäre es ja kostenfrei).
Na vielleicht bekomme ich bei den Arbeits-und Besetungszeiten im Sommer einen Termin.
Kobold2
06.01.2025, 19.13 Uhr
Ja Schwachsinn
Unsereins darf das alle 5 Jahre kostenpflichtig machen. Für Leute, die man berufsbedingt in der Drittklassigkeit sieht, hat das ja auch gefälligst so zu sein. Nur halt nicht selbst betroffen sein. Irgendwann sollte man auch mal seine Dokumente aktualisieren. Das Passbild vom Abiball mag ja lustig sein, aber ob es noch zuzuordnen ist, kann einige Fragen aufwerfen. Mit der internationalen Anerkennung sieht es dann auch ganz trüb aus.
Dieses "es hat gefälligst alles kostenlos zu sein"... naja, irgendwie in roten Zeiten kleben geblieben.
P.Burkhardt
06.01.2025, 21.44 Uhr
ich denke...
...ich könnte mir den 1 EUR pro Führerscheinjahr vielleicht gerade so leisten... muss halt 1 Bier weniger pro Jahr vertilgen... oh, das wird hart !

Der Umtausch ist bereits seit Jahren bekannt. Die Fristen für die verschiedenen Jahrgänge auch - das ist doch nun wirklich kein Problem...aber für mancheinen wieder ein Grund zum Meckern !
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