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Mi, 20:12 Uhr
21.08.2024
Online-Seminar am 27. August 2024

E-Rechnungspflicht für Unternehmen ab 2025

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen unabhängig von ihrer Größe in der Lage sein, im Geschäftsverkehr elektronische Rechnungen zu empfangen. Das Versenden von E-Rechnungen im Geschäftsverkehr wird spätestens am 1. Januar 2028 für viele Unternehmen verpflichtend...

Welche Übergangsregelungen und Ausnahmen es gibt und wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben umsetzen können, zeigt die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) in einem kostenfreien Online-Seminar am 27. August 2024 von 10.00 bis 12.00 Uhr.

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„Um E-Rechnungen empfangen und versenden zu können, braucht es spezielle Verfahren. Denn eine einfache PDF-Datei ist keine E-Rechnung“, erläutert Stefanie Schmidt-Pforte, IHK-Geschäftsstellenleiterin in Dessau ein von ihr häufig erlebtes Missverständnis. Steuerberater Jürgen Schott von der ETL Schmidt & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft & Co. Lutherstadt Wittenberg KG zeigt den Teilnehmern des Online-Seminars daher, wie sie das Thema E-Rechnungen konkret angehen oder ausbauen können sowie welche Übergangsregelungen bestehen. Auch die Vorteile und Chancen, die mit der digitalen Rechnungsstellung einhergehen, werden beleuchtet.

Anmeldungen sind online unter www.ihk.de/halle/veranstaltungen möglich. Dort sind auch alle weiteren IHK-Veranstaltungen veröffentlicht.
Autor: nis

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