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Do, 19:59 Uhr
31.08.2023
Online-Veranstaltung am 7. September 2023

IHK berät zu neuen Pflichten - Hinweisgeberschutzgesetz

Das Anfang Juli 2023 in Kraft getretene neue Hinweisgeberschutzgesetz soll Personen, die auf Missstände in Unternehmen aufmerksam machen, besser schützen. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind demnach verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten...

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Wie sich die rechtlichen Anforderungen in der Praxis umsetzen lassen und welche Chancen der Einsatz eines solchen Systems bietet, zeigt die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) in einer kostenfreien Online-Veranstaltung am Donnerstag, den 7. September von 10.00 bis 11.30 Uhr.

Die Referenten Dr. Thomas Altenbach von der LegalTegrity GmbH und Dr. Erik Fritzsche von der WeichertMehner, Unternehmensberatung für Kommunikation GmbH & Co KG erläutern die gesetzlichen Regelungen und geben praxisnahe Handlungsempfehlungen mit auf den Weg. Die Anforderungen des Gesetzes gelten ab sofort für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten. Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten haben noch eine „Schonfrist" für die Umsetzung bis zum 17. Dezember 2023.

Das Anmeldeformular und weitere Informationen sind online unter www.ihk.de/halle zu finden, Nr. 5771274 im Suchfeld eingeben. Hier bietet die IHK außerdem einen Überblick über weitere Veranstaltungen.
Autor: nis

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